| Leitung: | Fachreferent Helmut Müller | |
|---|---|---|
| Adresse: | Hauptstrasse 44, 9620 Hermagor | |
| E-Mail Adresse: | bhhe.strafen@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-63810 | |
- Amtshilfe und Vertretung als belangte Behörde
- Anonymverfügung
- Aufgaben des Strafreferat
- Ordentl. Strafverfahren mit zusätzlichen Verfahrensschritten
- Ordentl. Strafverfahren ohne zusätzliche Verfahrensschritte
- Organstrafverfügung
- Strafverfügungen
- Strafvollzug
- Verwaltungsverfahren
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
-
Aufgaben des Strafreferat
Das Strafreferat der Bezirkshauptmannschaft Hermagor hat die Aufgabe, die Strafbestimmungen in den Bundes- und Landesgesetzen zu vollziehen und zu sorgen, daß Übertretungen von Bestimmungen dieser Gesetze auch ihre Ahndung finden.
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Nach Einlangen einer Anzeige wird in einem Strafverfahren über die Schuld oder Nichtschuld des Angezeigten entschieden und bei Verhängung einer nach verschiedenen Voraussetzungen festgesetzten Strafe versucht, den Angezeigten bzw. Bestraften dadurch von einer Wiederholung der Straftat abzuhalten.
Das Verwaltungssystem kennt dabei mehrere Vorgangsweisen, die für den betroffenen Personenkreis auch verschiedene Auswirkungen haben:
1.) Die Anonymverfügung für geringfügige Verwaltungsübertretungen mit Strafhöhen bis zu Euro 80,00.
2.) Die Strafverfügung, gegen die der Bestrafte bereits Rechtsmittel ergreifen kann, mit Strafhöhen bis zu Euro 360,00 und
3.) das Straferkenntnis, welches meist nach umfangreichen Erhebungen und Einvernahmen, aber unbedingt nach
Durchführung eines ausreichenden Parteiengehörs, erlassen wird. Es können in solchen Fällen auch sehr hohe Geldstrafen
festgesetzt werden. Gegen ein Straferkenntnis steht dem Bestraften die Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat
offen.
Einen großen Bereich der Arbeit in diesem Referat bildet der Strafvollzug. Das heißt, es kommt
a) zu Mahnungen und ev. in weiterer Folge
b) zu einer Exekution
Erst bei einer Erfolglosigkeit der Exekution tritt die im rechtskräftigen Strafbescheid vorgeschriebene Ersatzfreiheitsstrafe in Kraft.
Bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Umständen kann auch ein Strafaufschub oder eine Ratenzahlung bewilligt werden.
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
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| Müller Helmut |
Fachreferent |
Tel.: Mobil: Fax: |
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2 / 210
Hausplan |
Detail |
| Fink Andreas |
Mitarbeiter |
Tel.: Fax: |
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2 / 212
Hausplan |
Detail |
| Sikora-Jank Manuela |
Mitarbeiterin |
Tel.: Fax: |
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2 / 212
Hausplan |
Detail |
| Wutti Lydia |
Mitarbeiterin |
Tel.: Fax: |
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2 / 210
Hausplan |
Detail |
