Ersterwerb von Wohnraum
| Adresse: | Mießtaler Straße 6, 9021 Klagenfurt am Wörthersee |
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| E-Mail Adresse: | abt2.wohnbau@ktn.gv.at |
| Fax: | 050 536-12440 |
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
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| Pirker Elfriede |
Sachbearbeiter Allgemeine Beratung sowie Bearbeitung von Anträgen auf Wohnbauförderung die im Rahmen des Ersterwerbes von Wohnraum (Kauf eines Eigenheimes oder Eigentumswohnung direkt vom Bauträger) eingebracht werden. |
Tel.: Fax: |
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EG / 11 | Detail |
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Gefördert wird der Ersterwerb von Eigenheimen, Eigenheimen im Gruppenwohnbau oder Eigentumswohnungen direkt vom Errichter
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Hinsichtlich weiterer Informationen zu diesem Thema wird auf das ausführlich gestaltete Informationsblatt, die Richtlinien zum Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 sowie die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen verwiesen.
Näheres siehe:
• Informationsblatt für Ersterwerb von Wohnraum
• Richtlinien zum K-WBFG 1997
• Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
• Link zu den Formularen
Anmerkung: Bei Errichtung von Wohnobjekten mit bis zu zwei Wohneinheiten errechnet sich das Förderungsausmaß einschließlich der Erhöhungsbeträge auf die gleiche Weise wie bei der Förderung der Errichtung von Eigenheimen bzw. Eigenheimen im Gruppenwohnbau
