Klimastrategie Österreich
Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten haben sich 1997 in Kyoto zu einer Reduktion der Treibhausgase um 8 % verpflichtet. Da in den Mitgliedsstaaten zum Teil sehr unterschiedliche Voraussetzungen für die Reduktion von Emissionen bestehen, wurde das Reduktionsziel der EU durch die Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 1998 auf die Mitgliedsstaaten aufgeteilt. Das Reduktionsziel Österreichs wurde dabei mit 13 % bezogen auf 1990 mit Endzeitpunkt 2010 festgelegt.
Die Einhaltung dieses Zieles erfordert umgehende Maßnahmen auf allen politischen Handlungsebenen sowie in den Sektoren Energieerzeugung, Verkehr, Raumwärme, Industrie, Land-, Forst- und Abfallwirtschaft. Bund, Länder und Gemeinden haben jeweils wesentliche Handlungsmöglichkeiten bei der Umsetzung von Maßnahmen. Der Erfolg hängt aber nicht zuletzt auch von den Rahmenbedingungen ab, die vom Bund und der EU zu setzen sind. Dem Bund kommt zudem – im Einvernehmen mit den Ländern und Gemeinden – die Rolle der Gesamtkoordination und –steuerung im Kyoto-Prozess zu.
Es besteht Einigkeit darüber, dass kosteneffizienten Lösungen zur Zielerreichung der Vorzug gegeben werden soll. Strategien zum Klimaschutz dürfen aber nicht nur unter dem kurzfristigen Kostenaspekt gesehen werden, sondern müssen längerfristige Vorteile miteinbeziehen (Schutz der Gesundheit, Energieeinsparung, Reduktion klassischer Luftschadstoffe, Lärmreduktion, Wettbewerbsvorteile u.a.). Je früher der Kurs in Richtung zukunftsträchtige energieeffiziente Technologien und erneuerbare Energien eingeschlagen wird, desto höher werden die künftigen Chancen der Anbieter auf einem rasant expandierenden Markt sein.
Insgesamt können aus einem sorgfältig entworfenen Klimaschutzprogramm mittel- bis längerfristig positive Auswirkungen für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und öffentliche Budgets resultieren. Verzögerungen bei der Umsetzung hingegen bedeuten, dass Reduktionsziele in kürzerer Zeit und mit möglicherweise wesentlich höheren Kosten erreicht werden müssen.
In Österreich wurden in den letzten Jahren mit einer Vielzahl von Projekten von Gebietskörperschaften, Verbänden und privaten Unternehmen bewiesen, dass ein beträchtliches Potential zur Reduzierung von Treibhausgasen bewirkt werden kann. Der Bundesregierung und den Ländern kommt nun die Aufgabe zu, diese Bemühungen durch das Setzen geeigneter Rahmenbedingungen und gezielter Maßnahmen in einer koordinierten Strategie zu verstärken - Klimastrategie Österreich. Die Österreichische Klimastrategie wurde einer Evaluierung unterzogen. Es folgten eine Überarbeitung und Anpassung. Am 21. März 2007 wurde die Anpassung der Österreichischen Klimastrategie vom Ministerrat beschlossen.
In Kärnten wurde nun eine sogenannte "Kyoto-Arbeitsgruppe" eingerichtet, welche die in der Klimastrategie vorgegebenen Maßnahmen umsetzen soll. In den Bereichen Raumwärme, Energieaufbringung, Verkehr, Abfallwirtschaft, Industrie, produzierendes Gewerbe und Landwirtschaft müssen klimapolitische Maßnahmen gesetzt werden.
Dabei sind derzeit in den Bereichen Verkehr und Energieaufbringung die größten Herausforderungen im Sinne dringendster Umsetzungserfordernisse gelegen.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden regelmäßig den politischen Entscheidungsträgern zur Kenntnis gebracht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der homepage des Lebensministeriums.
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