Neubau und Ersterwerb von Wohnraum
Wohnbauförderung sowie Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten (Neubau, Hauskauf und Ersterwerb von Wohnraum)
28.01.2009
- Förderungsansuchen - Errichtung, Erweiterung, Erwerb von 1 oder 2 Wohnungen
- Persönliche Verhältnisse des Wohnungswerbers - erste Wohnung
- Persönliche Verhältnisse des Wohnungswerbers - zweite Wohnung
- Energieberatungsprotokoll (Bitte den zutreffenden Anhang auswählen):
*Energieberatungsprotokoll - Wohnbauförderung (Errichtung von Wohnraum)
*Energieberatungsprotokoll - Ersterwerb eines Eigenheimes (Eigenheimes im Gruppenwohnbau)
*Energieberatungsprotokoll - Ersterwerb (bei Wohnobjekten mit mehr als zwei Wohnungen)
- Hinweise und Erläuterungen zum Förderungsansuchen
Antragsformular für die Erteilung einer „Zusage der grundsätzlichen Förderungsbereitschaft“
Bei Wohnobjekten mit mehr als zwei Wohnungen und Bauvorhaben im Gruppenwohnbau darf eine Förderung nur dann gewährt werden, wenn vor der Errichtung des Wohnobjekts über Antrag des Bauorganisators seitens des Landes Kärnten eine Zusage der grundsätzlichen Förderungsbereitschaft erfolgt ist. Die Antragstellung kann formlos oder mit vorliegendem Antragsformular "GFB" erfolgen.
