Lärmschutz
| Leitung: | Sachgebietsleiter DI Dr. Helmut Hadolt | |
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| Adresse: | Mießtalerstraße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee | |
| E-Mail Adresse: | abt7.post@ktn.gv.at | |
| Fax: | 050 536-17070 | |
- Allgemeines
- Lärmschutz Schiene
- Lärmschutz Straße
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Allgemeines
Geräusche sind ein Teil unserer Umwelt. Sie wecken z.B. angenehme Empfindungen, wenn wir Musik hören, oder warnen uns vor Gefahren.
Allerdings können Geräusche sehr oft auch lästig und unangenehm werden und werden dann als Lärm bezeichnet. Die Grenzen dabei können nicht klar definiert werden, denn das Schallempfinden ist sehr subjektiv. Während ein Musikbegeisterter die laute Stereoanlage oder Discomusik als angenehm empfindet, kann der schlaflose Nachbar den Lärm nicht ertragen.
Der Schallpegel wird jedenfalls objektiv in Dezibel (dB) gemessen. Zur Verdeutlichung:
- 20 dB ruhiges Schlafzimmer
- 60 dB Bürobesprechung
- 80 dB lauter Verkehrslärm
- 100 dB Presslufthammer
- 110 dB Rockkonzert
- 140 dB Start Düsenflugzeug (schmerzhaft)
Das Land Kärnten bekennt sich zur Notwendigkeit von effizientem Schutz vor den Lärmemissionen des Verkehrs. Die zentrale Stelle für den Lärmschutz an Straße und Schiene ist die Abteilung 7 des Amtes der Kärntner Landesregierung (Wirtschaftsrecht und Infrastruktur).
Im Zuge der EU-Umgebungslärmrichtlinie werden vom Land Kärnten Strategische Lärmkarten und Aktionspläne für Landesstraßen erstellt. Die offiziellen Veröffentlichungen dazu finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Themenkreis Verkehrslärm erhalten Sie in den Umweltberichten des Kärntner Instituts für KlimaSchutz nach oben
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Lärmschutz Schiene
Im Zuge des bundesweiten Programms zur schalltechnischen Sanierung von Eisenbahn-Bestandsstrecken werden seit 1998 von Bund und Land mit den belasteten Gemeinden Kooperationsverträge zur Errichtung von bahnseitigem und objektseitigem Lärmschutz abgeschlossen. Den betroffenen Anrainern wird, sofern bahnseitige Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichend wirken, die Förderung objektseitiger Schutzmaßnahmen angeboten.
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Bei Bahn-Neubauprojekten wird Lärmschutz entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen direkt vom Eisenbahnunternehmen vorgenommen.
Detaillierte Informationen zum Lärmschutz an der Bahn und zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Webseite des BMVIT.
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Lärmschutz Straße
Der Lärmschutz an Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und wird von der ASFINAG ausgeführt. Hier lagen die Schwerpunkte in den letzten Jahren an der A10 Tauern Autobahn (Liesertal) und an der A2 Südautobahn (Wörtherseeabschnitt bis Villach Süd).
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Detaillierte Informationen zum Lärmschutz und zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der ASFINAG.
Der Lärmschutz an Landesstraßen („ehemalige Bundesstraßen“ der Kategorie B und Landesstraßen der Kategorie L) fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landes Kärnten. Auf Basis des Kärntner Straßengesetzes und der Richtlinie für Lärmschutz an Landesstraßen werden im Schnitt 1.200 Laufmeter Lärmschutzwand pro Jahr errichtet. Finanzielle Unterstützung beim Einbau von Lärmschutzfenstern ergänzt die Herstellung straßenseitiger Maßnahmen, was sich jährlich mit rd. 360.000,- € in Kärnten zu Buche schlägt.
Antrag Lärmschutz (pdf)
Antrag Lärmschutz (doc, bearbeitbar)
Wegweiser Lärmschutz
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
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| Hadolt Helmut, DI Dr. |
Sachgebietsleiter Lärmschutz Straße und Schiene, Eisenbahntechnik (Eisenbahntechnischer Sachverständiger) |
Mobil: Fax: |
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3 / A0307 | Detail |
| Felsberger Johanna |
Sachbearbeiterin Abrechnung Beihilfen Lärmschutzfenster u. -lüfter |
Tel.: Mobil: Fax: |
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6 / A0610 | Detail |
| Piskernik Dietmar |
Sachbearbeiter Lärmschutz Straße |
Tel.: Mobil: Fax: |
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3 / A0332 | Detail |
| Velik Karl |
Sachbearbeiter Lärmschutz Straße |
Tel.: Mobil: Fax: |
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3 / A0332 | Detail |
| Wunder Mario |
Sachbearbeiter Lärmschutz Straße |
Tel.: Fax: |
|
3 / A0332 | Detail |
