Logo Kärntner Landesrechnungshof




Historisches


Historisches

Die politisch Verantwortlichen im Lande Kärnten haben schon sehr früh den Gedanken aufgegriffen, in Kärnten eine eigenständige, von der Verwaltung unabhängige Gebarungskontrollinstanz als Organ des Landtages einzurichten. Als Ergebnis dieser Bestrebungen erging das Gesetz vom 19. Juli 1956, LGBl. Nr. 37, das sich inhaltlich weitgehend an den Rechtsgrundlagen der schon in den Jahren 1926 bis 1932 existierenden Landesfinanzkontrolleinrichtung orientierte. Dieses Gesetz wurde im Jahre 1977 durch das Gesetz über das Kontrollamt abgelöst, mit dem die Aufgabenstellung, die Zuständigkeiten und die Arbeitsweise dieses Hilfsorgans des Landtages den damaligen Erfordernissen angepasst wurde und das fast 20 Jahre Grundlage für die externe Finanzkontrolle des Landes bildete.

Neue Reformbestrebungen setzten zu Beginn der 90er Jahre ein. Die entscheidende Weichenstellung erfolgte in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Rechts-, Verfassungs- und Volksgruppenangelegenheiten des Kärntner Landtages im Mai 1994. Der in dieser Sitzung eingesetzte Unterausschuss hatte sich zur Aufgabe gestellt, ein Reformdokument zu diskutieren, das vor allem eine Modernisierung der Landesverfassung, der Geschäftsordnung und der Gebarungskontrolleinrichtung des Landes zum Inhalt hatte, wobei hinsichtlich der Kontrolleinrichtung eine Weiterentwicklung zu einem Landesrechnungshof zur Diskussion stand.

Nach zweijähriger Arbeit im Unterausschuss wurde ein Gesetzespaket über die Verfassungs-, die Landtagsgeschäftsordnungs- und die Kontrolleinrichtungsreform – mit der Errichtung eines Kärntner Landesrechnungshofes - im Landtag am 11. Juli 1996 einstimmig beschlossen.