
Bericht über den Rechnungsabschluss
1. Erstattung eines Berichtes über den Rechnungsabschluss
- innerhalb von sechs Wochen nach Vorlage des Rechnungsabschlusses durch die Landesregierung an den Landtag
2. Stellungnahmen
- jedenfalls dazu, ob die Abwicklung der Gebarung im abgelaufenen Finanzjahr im Einklang mit dem Landesvoranschlag sowie den dazu erteilten Zustimmungen und Ermächtigungen und sonstigen voranschlagswirksamen Beschlüssen des Landtages erfolgt ist.