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Bericht über den Rechnungsabschluss


1. Erstattung eines Berichtes über den Rechnungsabschluss
  • innerhalb von sechs Wochen nach Vorlage des Rechnungsabschlusses durch die Landesregierung an den Landtag 

2. Stellungnahmen
  • jedenfalls dazu, ob die Abwicklung der Gebarung im abgelaufenen Finanzjahr im Einklang mit dem Landesvoranschlag sowie den dazu erteilten Zustimmungen und Ermächtigungen und sonstigen voranschlagswirksamen Beschlüssen des Landtages erfolgt ist.