Logo Kärntner Landesrechnungshof


Überprüfung der Durchführung von Großvorhaben


1. Überprüfung
  • von Amts wegen oder
  • auf Verlangen
    - des Landtages
    - des Kontrollausschusses des Landtages oder von einzelnen seiner Mitglieder
    - der Landesregierung oder von einzelnen ihrer Mitglieder hinsichtlich der jeweils in ihren Wirkungsbereich fallenden Akte der Gebarung 

2. Durchführung der Überprüfung

3. Bericht
  • wird übermittelt an:
    - den Kontrollausschuss des Landtages
    - die Landesregierung
    - die überprüfte Unternehmung oder sonstige Einrichtung
4. Kontrollausschuss des Landtages
  • Behandlung des Berichtes im Kontrollausschuss
  • gegebenenfalls Beschluss über Zuleitung des Berichtes an den Landtag