
Kostenüberprüfung von Großvorhaben
1. Überprüfung von Amts wegen
- nach Übermittlung der Berechnungsunterlagen an den K-LRH
- durch die Landesregierung
- durch eine Unternehmung
2. Durchführung der Überprüfung
- innerhalb von drei Monaten
3. Bericht
- wird übermittelt an:
- den Kontrollausschuss des Landtages
- die Landesregierung
- die überprüfte Unternehmung oder sonstige Einrichtung
4. Kontrollausschuss des Landtages
- Behandlung des Berichtes im Kontrollausschuss
- gegebenenfalls Beschluss über Zuleitung des Berichtes an den Landtag