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Kostenüberprüfung von Großvorhaben


1. Überprüfung von Amts wegen
  • nach Übermittlung der Berechnungsunterlagen an den K-LRH
    - durch die Landesregierung
    - durch eine Unternehmung

2. Durchführung der Überprüfung
  • innerhalb von drei Monaten

3. Bericht
  • wird übermittelt an:
    - den Kontrollausschuss des Landtages
    - die Landesregierung
    - die überprüfte Unternehmung oder sonstige Einrichtung

4. Kontrollausschuss des Landtages
  • Behandlung des Berichtes im Kontrollausschuss
  • gegebenenfalls Beschluss über Zuleitung des Berichtes an den Landtag