Kinderbetreuung und Inspektion

Leitung: Landeskindergarteninspektorin Iris Raunig
Adresse: Mießtalerstraße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail Adresse: abt6.post@ktn.gv.at
Fax: 050 536-16000
   
Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Raunig Iris Landeskindergarteninspektorin
Unterabteilungsleiterin Kinderbetreuung
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536-16131
0664 80536-16131
050 536-16000
3 / D03 25  Detail 
Fortin Elke Sachbearbeiterin Kinderbetreuung
Tel.:
Fax:
050 536-16132
050 536-16000
3 / E 03/06  Detail 
Hinteregger Nina Sachbearbeiterin Kinderbetreuung
Tel.:
Fax:
050 536-16136
050 536-16000
3 / D03 20  Detail 
Huber Oskar Sachbearbeiter Kinderbetreuung
Tel.:
Fax:
050 536-16134
050 536-16000
3 / D03 23  Detail 
Mlekusch Paula Sachbearbeiterin Kinderbetreuung
Tel.:
Fax:
050 536-16135
050 536-16000
3 / D03 20  Detail 
Ratzer Erika Sekretariat Kinderbetreuung
Tel.:
Fax:
050 536-16133
050 536-16000
3 / D03 23  Detail 
  • Bewilligung von Kindergärten, Horten, Kinderkrippen und Kindergruppen

    Für die Erteilung der Errichtungs- und Betriebsbewilligungen von Kinderbetreuungseinrichtungen finden an Ort und Stelle kommissionelle Verhandlungen statt.

    Ebenso werden Ortsaugenscheine samt Beratungsgesprächen mit Rechtsträgern bei Betriebsformänderungen, baulichen Adaptierungen und der Festlegung bzw. Prüfung des Raum- und Funktionsprogrammes durchgeführt.

    Diesbezüglicher Ansprechpartner für die Bezirke Villach-Land, Villach-Stadt, Spittal/Dr., Hermagor und Feldkirchen ist Herr Mag. Filippitsch
    und für die Bezirke Klagenfurt-Land, Klagenfurt-Stadt, St. Veit/Glan, Völkermarkt und Wolfsberg Herr Oskar Huber.

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  • Fachberatung

    Die Fachberatung erfolgt in kindergartenrechtlichen, arbeitsrechtlichen und pädagogischen Belangen.
    Frau Landeskindergarteninspektorin Iris Raunig ist Kommissionsmitglied bei der Erteilung der Errichtungs- und Betriebsbewilligungen, es werden Beratungen bei der Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

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  • Genehmigung der Kindergartenordnungen und Hortordnungen

    Lt. § 8 des Kärntner Kindergartengesetzes LGBl. Nr. 86/1992 idgF. hat der Träger eines Kindergartens (Hortes) eine Kindergartenordnung festzusetzen.

    Die jeweilige Kindergartenordnung bedarf der Genehmigung der Landesregierung.

    Einen detaillierten Mindestinhalt einer Kindergartenordnung finden Sie im 
    Kindergartengesetz  (siehe § 8).

    Ansprechpartner: Herr Oskar Huber

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  • Öffentlichkeitsarbeit

    In Zusammenarbeit mit Institutionen, Ministerien und Einrichtungen wird die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Kinderbetreuung vollzogen.

    Das Handbuch für Kindergarten- Hort- und KindergruppenpädagogInnen mit den gesamten gesetzlichen und fachlichen Informationen finden Sie unter www.bildungsland.at.

    Die Öffentlichkeitsarbeit fällt in den Zuständigkeitsbereich von Frau Landeskindergarteninspektorin Iris Raunig.

    Kindergartenhandbuch - online


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  • Pädagogische Aufsicht

    Inhalt dieses Aufgabenbereiches ist die fachliche und pädagogische Aufsicht der gesamten Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten, Horte, Kleinkinderkrippen, Kindergruppen und Tagesmütter) in Kärnten.

    Die Pädagogische Aufsicht wird von Frau Landeskindergarteninspektorin Iris Raunig wahrgenommen.

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  • Praxisberatung

    Die KindergartenpädagogInnen erhalten Beratungen im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsarbeit, im Rahmen pädagogischer Neuerungen und Hilfestellung bei Konfliktsituationen.

    Die Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung und Sicherheitsvorkehrungen erfolgt nach pädagogischen, hygienischen und gesetzlichen Richtlinien.

    Die Praxisberatung wird von Frau Landeskindergarteninspektorin Iris Raunig durchgeführt.

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  • Statistische Erhebungen

    Die Statistischen Daten werden mittels Internetdatenbank von den jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen erhoben, ausgewertet und in gefilterter Form an die Statistik Austria übermittelt.

    Die laufende Wartung und Aktualisierung der statistischen Daten wird von Frau Nina Hinteregger durchgeführt.

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