| 1. Orts und Regionalentwicklung |
| 1.1. Raumplanung in Kärnten |
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| 1.1.1. Örtliche Raumplanung (Gemeindeplanung) |
Für die örtliche Planung sind die Gemeinden zuständig, die der Landesregierung unterliegen. Vorgaben von Bundes- und Landesebene müssen in der örtlichen Raumplanung berücksichtigt werden. Zu den Aufgaben der Gemeineden zählen die Erstellung örtliche Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne. Gestaltung |
Detaillierte Abt. 20 Landesplanung |
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| 1.1.2. Überörtliche Raumplanung (Regionalplanung) |
| Detaillierte Informationen zur: |
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| 1.2. Raumentwicklung und Regionalentwicklung |
| Für die u.a. Themenbereiche gilt folgende Richtlinie: |
| Download: Richtlinien für die Durchführung und Förderung der Aktion der Orts- und Regionalentwicklung |
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| 1.2.1. Lokale und Regionale Agenda 21 In einem Lokalen Agenda 21 Prozess erarbeiten Gemeinden mit den Bürgern "ihren eigenständigen Weg" in Richtung Lebensqualität und Nachhaltigkeit - eine Zukunftsperspektive, die über kurzfristige Planungshorizonte und einzelne Sachthemen hinausgeht. Kurzgefasst ist die Lokale Agenda 21 ein Handlungsprogramm zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung auf örtlicher Ebene der Städte und Gemeinden. QUELLE: http://www.lokaleagenda21.at/ Als Regionale Agenda 21 wird die Umsetzung der Lokalen Agenda 21-Prozesse auf Regionsebene bezeichnet. In diesem Fall ist der Prozess meist auf mehrere Gemeinden, ganze Bezirke oder landschaftstypische Regionen ausgedehnt. Im Unterschied zu Lokalen Agenda 21-Prozessen (Einzelgemeinden und -städte) sind Regionale Agenda 21-Prozesse meist durch größere Agendaforen gekennzeichnet, und das Einbeziehen von Vereinen, Institutionen und der regionalen Wirtschaft ist etwas stärker ausgeprägt. Auch hier gilt - wie bei der Lokalen Agenda 21 - der bottom-up-Ansatz. QUELLE: http://www.umweltdatenbank.de/lexikon/regionale_agenda_21.htm Detaillierte Information: UAbt. Dorf- und Stadterneuerung Kärnten, Abt. 20 Landesplanung |
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| 1.2.2. Ortsentwicklung (Dorf- und Stadterneuerung) |
| Die Dorf- und Stadterneuerung Kärnten ist koordinierende Landesstelle der Lokalen Agenda 21 in Kärnten und betreut Kärntner Gemeinden bei der Umsetzung, der in Bürgerbeteiligungsprozessen entwickelten, Projekte. In Zusammenarbeit mit bestehenden Landesprogrammen und -stellen, wie der Gemeindeplanung und Orts- und Regionalentwicklung, wird versucht ein optimales Angebot an Programmen für jede Kärntner Gemeinde zu finden. Detaillierte Information: UAbt. Dorf- und Stadterneuerung Kärnten, Abt. 20 Landesplanung |
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| 1.2.3. Regionalentwicklung |
| In regionalen Entwicklungsprozessen sollen die Rahmenbedingungen der Regionen als Wirtschafts- und Lebensraum verbessert werden. Zu den Aufgaben der Regionalentwicklung gehören die Stärken, Schwächen und den Bekanntheitsgrad der Region zu analysieren und aus-/abzubauen und das Image zu steigern. Im Jahre 2007 wurde die Regionalmanagement Kärnten Dienstleistungs GmbH installiert. Mit dieser GmbH wurde eine Basis bzw. einfachere Struktur für die kärntenweite Koordination bzw. Kooperation zwischen den Regionen, den Regionalenmanagments, dem Kärntner Gemeindebund und dem Land Kärnten geschaffen. Detaillierte Informationen finden Sie hier |
| 1.2.3.1 Kärntens Natur erhalten und erleben - Regionalentwicklung zur Inwertsetzung der Kärntner Natur Natur erhalten und erleben heißt, Naturschutz und Regionalentwicklung als Gemeinsames zu betrachten. Die extensive, traditionelle Nutzung hat über Jahrhunderte geschaffen, wonach sich viele sehnen, weil sie es in ihrem Alltagsleben nicht mehr haben. Über Blumenwiesen zu wandern, oder einem plätschernden Bach entlang zu spazieren, an dem alte Mühlen stehen, auf einer Almhütte zu übernachten, oder Besonderheiten in der Natur zu besichtigen - das ist heute gefragt. Gleiches gilt für schmackhafte Lebensmittel, die nur in gewissen Regionen hergestellt werden, sei es das Fleisch von Rindern, die ihren Sommer auf sonnigen Almen verbringen und imWinter das Heu von artenreichen Blumenwiesen fressen. Glaubwürdige regionale Produkte, kulinarische Besonderheiten und originelle Gastronomie sind in jeder Region vorhanden. Gerade weil Fast-Food, das überall erhältlich ist, im Alltag zunimmt, sind Urlaub oder beim Ausflug regionale Spezialitäten gefragt. Hier eröffnen sich der Landwirtschaft Möglichkeiten, ihre Wertschöpfung zu steigern, indem sie ihre Urprodukte veredeln und ihre Spezialitäten direkt vermarkten. Zusätzliche Einkommen können aus Angeboten wie "Urlaub auf dem Bauernhof", "Urlaub auf der Almhütte" oder aus "Seminartourismus" erwachsen. Gäste besuchen eine Region mit schöner Natur, weil sie Abstand von der hektischen und lauten Geschäftswelt gewinnen und Erholung und Gesundheit bei verschiedenen Sportarten finden wollen. Ebenso wichtig für die Besucher sind Bildungsangebote in Zusammenhang mit den Schutzgebieten: Rundwanderungen mit Naturführungen für Schulklassen und Familien, interessant gestaltete Themenwege oder Informationsbroschüren mit Erläuterungen zu den Schutzgütern. Dadurch entstehen neue Arbeitsplätze für Ranger, für Schutzgebietsverwaltungen, aber auch im Tourismus. Im Wettbewerb der Regionen ist eine klare Abgrenzung und Positionierung wichtig. Eine Region benötigt ein unverkennbares Profil, das sich mit einer Schutzgebiets-Marke entwickeln lässt. Charismatische Tierarten wie Eisvogel oder Auerhahn tragen im Marketing das Image einer Region. Eine Marke mit Bezug auf das Schutzgebiet bringt auch Synergien in der Vermarktung der touristischen Angebote un der regionalen Produkte aus der Landwirtschaft. Nicht zuletzt ermöglichen Schutzgebiete die Bereitstellung öffentlicher Mittel aus EU-Förderquellen wie z.B. das Finanzierungsinstrument LIFE-Natur (Natura 2000), welches die Umsetzung naturschutzrelevanter Maßnahmen unterstützt. Weiters werden in Programmen wie INTERREG oder LEADER u.a. Revitalisierungen, Investitionen sowie Maßnahmen im Marketing gefördert. |
Detaillierte Information:![]() |
Zum Thema Schutzgebiete in Kärnten erhalten Sie in der kärnten.lebensräume.extra Stand: Mai 2008 KÄRNTENS NATUR- ERHALTEN UND ERLEBEN Kärntens Schutzgebiete und ihre regionalwirtschaftliche Bedeutung / 2. aktualisierte Auflage (kostenlos zu beziehen unter: email: siglinde.wieser@ktn.gv.at) |
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| 1.2.3.2. Beispiele für die Entwicklung von Schutzgebieten in Kärnten |
| Nationalpark: Laut Definition der Weltnaturschutzunion IUCN ist ein Nationalpark(Schutzgebietskategorie II) ein "Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszweckenverwaltet wird". Dies bedeutet, dass ein Nationalpark für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss - im Gegensatz z.B. zu Wildnisgebieten oder strengen Naturreservaten, die in die Schutzgebietskategorie I fallen. Der Schutz von Ökosystemen beinhaltet Artenschutz un den Erhalt der genetischen Vielfalt. Die in den Nationalparks geschützten Ökosysteme sollen in ihrer Natürlichzkeit erhalten werden, und möglichst nicht durch den Menschen beeinflusst werden. Aus diesem Anspruch resultieren viele der Probleme in Zusammenhang mit der Einrichtung von Nationalparks. Denn "unbeeinflusst vom Menschen" bedeutet die Rücknahme von Nutzung wie Jagd, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei oder bestimmten touristischen Aktivitäten. Quelle: http://www.nationalparks.or.at/ In einem Nationalpark werden verschiedene Zonen ausgewiesen, die sich durch Ausmaß an menschlicher Einflussnahme unterscheiden,. Die Zonen werden durch Verordnungen der Landesregierung festgelegt. Ebenso wird die Erstellung von Managementplänen durch die Landesregierung geregelt. Detaillierte Informationen: ![]() Biosphärenpark: Dieses internationale Prädikat wird im Rahmen des Programms "Man and the Biosphere" der UNESCO vergeben. in den Biosphärenparks sollen alle biogeographischen Regionen der Erde repräsentiert werden. Sie bilden ein weltweites Netzwerk, innerhalb dessen Informationen und Erfahrungen ausgetauscht werden. Der Biosphärenpark umfasst sowohl unberührte Natur als auch Kulturlandschaften, also Landschaft, die mehr oder weniger deutlich vom Menschen mitgeformt wurde. Gemeinsam mit der ansässigen Bevölkerung werden Konzepte zum Schutz und zur Entwicklung der Regionen erarbeitet und umgesetzt. Modelle für nachhaltige lebens- und Wirtschaftsweisen werden erprobt. Biosphärenparkgebiete werden in Zonen unterteilt. Das Ausmaß menschlichen Einflusses reicht dabei von den unberührten Kernzonen bis hin zur intensiven aber nachhaltigen Nutzung in den Entwicklungszonen. Letztere sind Flächen, die gezielt wirtschaftlich entwickelt und genutzt werden sollen. Damit ist ein Biosphärenpark mehr als "nur" ein Schutzgebiet. Er ist ein Raum, wo Schützen und Nützen miteinander Hand in Hand gehen. Derzeut wird daran gearbeitet den Nationalpark Nockberge in einen Biosphärenpark umzuwandeln. ![]() Detaillierte Informationen: WEB - PORTAL DER ÖSTERREICHISCHEN BIOSPHÄRENPARKS - BIOSPHÄRENRESERVATE Naturpark: In Naturparks werden Landschaften, die durch Zusammenwirken von Menschen und Natur entstanden sind geschützt. Schutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung sind die gleichrangigen vier Säulen eines Naturparks. Der Begriff Naturpark ist keine eigene Schutzkategorie, sondern ein Prädikat, welches durch die Landesregierung vergeben wird. Es bezieht sich auf bestehende Schutzgebiete, deren Schutzinhalte in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen des Landes festgelegt sind. Entsprechend dem Kärntner Naturschutzgesetz kann das für die Entwicklung des Naturparks bedeutend, unmittelbare Umfeld als Naturparkregion verordnet werden. In diesem wertvollen Kulturlandschaften werden nachhaltige Entwicklungen gefördert. Wirtschaftliche Nutzungen dürfen im Naturpark stattfinden, allerdings müssen diese Nutzungen nachhaltig sein und die Kulturlandschaften fördern. Erholungsmöglichkeiten sollen eingerichtet werden. der Naturpark soll zum Begreifen, Erfahren von Natur, Kultur und der Beziehung zwischen den Beiden beitragen. Download: Leibild Naturparke Kärnten Folder Dobratsch Deutsch Englisch Italienisch Slowenisch Folder Weissensee Deutsch Englisch Italienisch Slowenisch Detaillierte Informationen: ![]() Ramsargebiete: Diese Gebiete umfassen Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, egal ob es sich um Feuchtwiesen, Moor- oder Sumpfgebiete, stehende oder fließende Gewässer, süß-, oder brack- oder Salzwasser führende Gewässer handelt. Sie können gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten oder ökologische Gemeinschaften beherbergen oder einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung der biologischen Vielfalt einer Region liefern. Die R"Ramsar - Konvention" wurde 1971 im Iran abgeschlossen un 1982 durch das "Pariser Protokoll" ergänzt. Der Schutz und die Erhaltung von Feuchtgebieten basiert auf freiwilliger Bais der Unterzeichnerstaaten. Alle drei Jahre werden im Zuge von Vertragsstaatenkonferenzen Berichte der einzelnen Staaten über den Stand des Feuchtgebietsschutzes vorgelegt. In Kärnten sind mittlerweile drei Gebiete aufgenommen: Sablatnigmoor Hörfeld - Moor Moor- und Seelandschaft Keutschach-Schiefling Europaschutzgebiete Natura 2000 (in Bearbeitung) |
| 1.2.3.3. Kärntner Institut für Raumordnung, Raumentwicklung & Naturschutz (KIR) Zur effizienten Umsetzung der Kärntner EU-Strukturförderprogramme war die Schaffung einer externen Stelle zur Unterstützung der mit den Agenden der EU betrauten Abteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung dringend erforderlich. Zu diesem Zweck wurde 1996 das Kärntner Institut für Raumordnung, Raumentwicklung und Naturschutz (KIR) gegründet. In der darauf folgenden Programmperiode 2000 – 2006 änderten sich die Aufgaben des KIR maßgeblich. Das EU-Fördermonitoring bildet zwar noch immer ein wesentliches Standbein des KIR, aber das Aktionsfeld ist breiter und gehaltvoller geworden. Zur Abwicklung des transnationalen INTERREG III B und interregionalen INTERREG III C – Programmes, an dem die Abt. 20 in etlichen Projekten als Lead Partner auftritt, bedarf es eines gut funktionierenden Finanzmanagements um den Mittelfluss zwischen den verschiedenen involvierten Stellen zu gewährleisten. Als dritter Schwerpunkt wird noch die Projektprüfung und das Projektcontrolling genannt (first level control) wo das KIR der Abt. 20 seine Dienstleistungen anbietet. Das KIR ist somit eine Serviceeinrichtung der Abt. 20, welche derzeit (lt. Arbeitsprogramm) primär zur administrativen und inhaltlichen Programm- und Projektumsetzung im Rahmen der EU-Strukturfondsprogramme eingesetzt ist. Organisatorisch gesehen ist das KIR ein privater Verein, dessen Ziele und Aufgaben in den Vereinsstatuten bzw. in den jeweiligen Jahres-Arbeitsprogrammen festgelegt werden. Die Finanzierung erfolgt aus nationalen und – wo immer möglich – aus EU-Kofinanzierungsmitteln. Das aktuelle Jahresarbeitsprogramm definiert die Aufgaben des KIR wie folgt: 1. Raumordnung/EU-Strukturförderprogramme • Unterstützung der Abt. 20 – Landesplanung bei der Umsetzung der EU-Gemeinschaftsinitiativen INTERREG III Österreich/Slowenien, INTERREG III Österreich/Italien und LEADER +; • Unterstützung bei der Vorbereitung der EU-Programmperiode 2007-2013 2. EU-Fördermonitoring • Durchführung des Monitorings der EU-Förderprogramme, LEADER+ und INTERREG III A in Kärnten auf Grundlage der Anforderungen der Europäischen Kommission (Gesamtzusammenschau, Berichtwesen, Projektmonitoring, Auswertungen etc. • Durchführung des Monitorings und Finanzmanagement von Projekten im Rahmen von den Förderprogrammen INTERREG III B und C – Abschluss der Projekte; • Teilnahme bei Finanzkontrollen; 3. Projektprüfungen (first level control) • Prüfung von EU-Förderprojekten nach einschlägigen nationalen und EU-Richtlinien; 4. Projektbetreuung • Unterstützende (finanzielle) Projektbetreuung des INTERREG III B-Projektes „alpiNETwork“ bzw. des Nachfolge- Pilotprojektes ALISE II; • Koordinationstätigkeit in transnationalen Projekten im Rahmen der EU-Förderprogramme (z.B. Via Alpina); • Unterstützung bei der Organisation der Rosentaler Messe (Leader-Projekt); 5. Öffentlichkeitsarbeit • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung 20-Landesplanung (inhaltliche Projektaufbereitungen, Datenauswertungen etc.); Download: Statuten |
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1.2.4. Grenzüberschreitende Regionalentwicklung |
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Detaillierte Information: ![]() |
Region Carnica-Rosental Mag. Martina Kanzian Sponheimerplatz 1 9170 Ferlach, Telefon +43 4227 5119 Fax +43 4227 4970 office@carnica-rosental.at |
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und der Region Veneto (in Bearbeitung) |
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| 1.2.5. Transnationale Raumentwicklung Die Europäische Union und ihre Behörden haben keine Kompetenz in Angelegenheiten der Raumordnung oder der Europäischen Raumentwicklungspolitik. Doch in der Umsetzung ihrer Gemeinschaftspolitiken nimmt die Europäische Union immer stärkeren Einfluss auch auf die Gestaltung der räumlichen Entwicklung. So wurde bspw. das grundlegende Ziel der der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der Mitgliedsstaaten um das Ziel der territorialen Koohäsion ergänzt. Diese Ausrichtung der Gemeinschafts-politik bildet natürlich auch die Grundlage für die Förderprogramme zur Unterstützung der regionalen Entwickung und der grenzübergreifenden Kooperation. Auch in ihren fachpolitischen Tätigkeitsfeldern, etwa im Umweltbereich, bei der Verkehrsentwicklung, im Bereich der Landwirtschaft und nicht zuletzt mit ihrer Förderpolitik beeinflusst die EU die räumliche Entwicklung in Europa. Deshalb haben die EU-Raumordnungsminister/innen das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) erarbeitet und beschlossen, um eine räumliche Koordination und ein möglichst nahtloses Ineinandergreifen der raumwirksamen EU-Sektorpolitiken zu ermöglichen. Das im Mai 1999 in Potsdam verabschiedete EUREK ist ein unverbindliches politisches Papier, das die verfassungsmäßige Zuständigkeiten, Kompetenzen und Eigenverantwortlichkeiten der Länder auf dem Gebiet der Raumordnung achtet die und das darauf abzielt, in seiner Anwendung durch die raumbezo-genen Fach- und Förderpolitiken der EU zur Verwirklichung von raumordnerischen Grundsätzen und Zielen der Länder beizutragen. Inzwischen sind konkrete Projektvorschläge und Maßnahmen zu einer gemeinsamen Europäischen Raumentwicklung von den Mitgliedstaaten der EU erarbeitet worden. Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung dieser stellt die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG dar. Dieses Programm fördert grenzübergreifenden und internationale Kooperationsaktivitäten zwischen Regionen zu Schwer-punktthemen, die von der Kommission festgelegt werden. Detailliertere Informationen finden Sie hier |
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