Kulturhauptstadt |
Förderziel: Der Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa sollen hervorgehoben und ein Beitrag zu einem besseren Verständnis der Bürger Europas füreinander geleistet werden. Förderbereich/Aktionsbereich Eine Stadt aus einem Mitgliedstaat wird in einem festgelegten Turnus zur "Kulturhauptstadt Europas" erklärt. Jede dieser Städte veranstaltet ein Kulturprogramm, das die Kultur und das Kulturerbe der betreffenden Stadt sowie ihren Platz im gemeinsamen Kulturerbe herausstellt und an dem sich Kulturschaffende aus anderen europäischen Ländern mit dem Ziel einer dauerhaften Zusammenarbeit beteiligen. Rechtsgrundlage: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates, EG Nr. 1419/1999 vom 25. Mai 1999 |
![]() Kulturhauptstadt 2003: Graz |
weitere Kulturhauptstädte: 2004: Genua und Lille 2005: Cork 2006: Patras 2007: Luxemburg und Sibiu 2008: Liverpool und Stavanger 2009: Linz und Vilnius 2010: Essen, Pécs und Istanbul [mehr] |
Kontakte: Kulturabteilung des Landes Kärnten Bundeskanzleramt - Kunstsektion Europäische Kommission |
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