Der Aufgabenbereich des Hydrographischen Dienstes umfasst die flächendeckende Erhebung des Wasserkreislaufes durch Beobachtung und Erfassung der Niederschlagsmenge, der Luft- und Wassertemperatur, der Verdunstung, der Grund-, Fließgewässer- und Seewasserstände sowie der Zu- und Abflüsse.
Diese Beobachtungen und Messungen ermöglichen die Erfassung unserer Wasserressourcen, zeigen Veränderungen im Wasserhaushalt auf und dienen in weiterer Folge zur Lösung unterschiedlichster wasserwirtschaftlicher Aufgaben und Problemstellungen.
Kernaufgaben sind:
- Messnetzaufbau, Wartung und Optimierung
- Messdienst und Datenerfassung (analoge und digitale Aufzeichnungen)
- Datenübertragung (Fernübertragungsnetz), Aufbereitung und Auswertung
- Datenverwaltung und Hydrologisches Datenservice
- Hydrographische / hydrologische Auswertungen, Analysen und Studien
- Hydrographische Überprüfung von wasserbaulichen und wasserwirtschaftlichen Projekten
- Hochwasserwarndienst (Katastrophenfall)
- Sachverständigentätigkeit im Behördenverfahren
- Hydrologische Gutachten
Geschichte der Hydrographie
Noch zur Zeit der Monarchie
zeigte der technische Aufschwung bereits, dass Bedarf an Vereinheitlichung und Zentralisierung in der Forschung vieler Disziplinen bestehe. So kam es zur Schaffung einer zentralen Stelle,
dem "Hydrographischen Centralbüro" und nachgeordneter Hydrographischer Landesabteilungen,
mit der Aufgabe der Sammlung, Bearbeitung und Verwertung hydrographischer Daten.
Am 6.9.1893 legte die k.k. Kärntnerische Landesregierung dem Landesausschuss ein Organisations-statut des Hydrographischen Dienstes in Österreich vor. Am 14.Oktober 1893 meldete die "Amtliche Wiener Zeitung" die Errichtung eines k.k. Hydrographischen Zentralbüros in Wien beim Ministerium des Inneren.
Mit der Kundmachung des Statutes am 14.9.1894 war die Gründung des Hydrographischen Dienstes
in Österreich abgeschlossen.
Der genaue Beginn
der Beobachtungen in Kärnten ist nicht bekannt. Jedenfalls wurden schon Jahrzehnte vor der Gründung des Hydrographischen Dienstes Niederschlag und Wasserstand beobachtet.
Ing. Jakob Haßler schreibt 1919, dass der "Landschaftliche Beobachtungsdienst" am Lendkanal bis 1855 zurückreiche.
Das Jahr 1852 dürfte für Kärnten infolge des Hochwassers von 1851 den Beginn der Wasserstandsbeobachtung an Fließgewässern darstellen. Mit jedem Hochwasser wuchsen das Interesse der Bevölkerung und die Bedeutung der örtlichen Pegelstellen.
1912 wurde der erste Hochwassermeldedienst installiert. Grundwasserbeobachtungen wurden ab April 1876 in der Klagenfurter Zeitung veröffentlicht, Beobachtungsstelle war das Haus des Ferdinand Seeland in der heutigen Paulitschgasse Nr. 18.
Parallel mit dem Ausbau des Pegelnetzes
ging der Aufbau des Niederschlagsbeobachtungsnetzes vor sich. In den Beiträgen zum Klima Kärntens erwähnt Borowsky, dass in Millstatt, Techendorf, Pörtschach schon seit 1896 Beobachtungen für Luftwärme, Niederschlag, Schnee und Wasserstand durchgeführt worden sind. In den ersten 20 Jahren seines Bestehens erfüllte der Hydrographische Dienst alle Erwartungen, genoss höchstes Ansehen im In- und Ausland und es gab keine wasserbaulichen Vorhaben, an denen er nicht mitwirkte. Dem Höhenflug folgten krasse Beeinträchtigungen in der ersten Republik.
Obwohl mit BG Nr.293 vom 30.7.1925 die Hydrographie neuerlich als Bundesaufgabe verankert wurde (Schreiber, H., 1994), liegen von den Jahren 1920-29 kaum Durchflussmessungen vor.
Veröffentlichungen unterblieben infolge Geld- und Personalmangel. Trotz aller Widrigkeiten konnte wenigstens das Messstellennetz aufrecht erhalten werden.
In den Kriegsjahren wurden sämtliche Messergebnisse zentral in Berlin gesammelt. Im Zug der Rückstellung der Daten an die Hydrographischen Landesdienstellen im Jahre 1947 gingen viele Unterlagen verloren.
Nach 1945
suchte man wieder internationale Kontakte, Beobachtungsmaterial, das sich auf ausländische Gebiete in Slowenien bezog, wurde unbürokratisch übergeben und im Sinne des Organisationsstatutes von 1894 kam auch der Datenaustausch wieder in Gang.
Da dieses Statut nicht in das Rechtsgut der Republik übergegangen war, wurde mit dem Hydrographiegesetz 1979 (BGBL. 58/1979) über die Erhebung des Wasserkreislaufes eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Bestand und das weitere Wirken des Hydrographischen Dienstes geschaffen. Art und Anzahl der Beobachtungen, die einheitliche Ausstattung der Messstellen, die Zuordnung der Aufgaben auf Bund und Länder, sowie die Kostenteilung wurden erstmals geregelt.
Die vorgesehenen Beobachtungen
und Erhebungen sollten den gesamten Wasserkreislauf erfassen. So wurden alsbald zahlreiche Pegelwasserstands- und Niederschlagsbeobachtungsstationen errichtet. Die organisatorische Gliederung: Zentralbüro - Landesabteilung - Beobachter schuf ideale Voraussetzungen und ist auch heute noch im Wesentlichen gültig.
Die technische Entwicklung
der Wassermengenbestimmung in der Hydrographie führt von der Durchflussmessung
(mit dem hydrometrischen Flügel) per Floß und Messstange an der Drau, über die Stangenflügelmessung durch einen Mann in einem Sessel am flussüberspannenden Seil hängend
(ähnlich einem Liftsessel), zur Messseilbahn mit Doppelwinde (nach Remy) und letztendlich zur Ultraschallmessanlage im Ein- und Mehrpfadsystem.
Die seit dem vorigen Jahrhundert ständig beobachteten, teils automatisch registrierten Daten werden überprüft, mit mathematischen Modellen, Simulationsverfahren und mittels statistischer Methoden ausgewertet und in den Hydrographischen Jahrbüchern veröffentlicht.
