Aufgaben


„Wird die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig, so sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen. Nur wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder es mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist, kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nicht-amtliche Sach-verständige) heranziehen". So steht es im allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991. In ihrem Tätigkeitsbereich sind Amtssachverständige unabhängig und weisungsungebunden, somit selbstdenkend aber auch für ihr Wirken haftbar.

Weitere Informationen über den Amtssachverständigen im Verwaltungsverfahren erhalten sie unter
„Der Amtssachverständige im Verwaltungsverfahren“.

Amtssachverständige der Fachrichtung Wasserwirtschaft werden in der Regel bei folgenden Vorhaben beigezogen:

  • Bau und Ausbau von Kanalisationen und Kläranlagen
  • Bau und Ausbau Wasserversorgungsanlagen
  • Schaffung von Entwässerungseinrichtungen an Straßen, Parkflächen, Tankstellen, Deponien udgl.
  • Errichtung von Teichanlagen
  • Beschneiungs- oder Bewässerungsanlagen
  • Errichtung von Wasserkraftanlagen
  • Errichtung von Anlagen zur thermischen Wassernutzung (Wärmepumpe)
  • Maßnahmen zum Schutz vor Hochwässern
  • Errichtung von Brücken und sonstige Maßnahmen im Hochwasserabflussbereich
In Kärntens Wasserwirtschaft sind rund 35 Techniker als Amtssachverständige tätig. Jährlich nehmen diese Amtssachverständigen an ca. 2700 Verhandlungen teil, welche die Behörden der Bezirkshauptmannschaften bzw. deren Oberbehörden (Wasserrecht, Gewerberecht, Eisenbahnrecht, Müll- und Abfallrecht, Bergrecht oder Naturschutzrecht) per Kundmachung ausschreiben. Ebenso sind von denselben Amtssachverständigen jährlich rund 2700 End-überprüfungen, Erhebungen usw. im Auftrag der Behörden zu tätigen.

Tatsächlich sind aber alle Amtssachverständige der Wasserwirtschaft mit einigen weiteren Tätigkeiten beschäftig:

  • Abwicklung von Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft
  • Kollaudierungen (Endüberprüfungen)
  • Planung, Bauaufsicht und Förderungsabwicklung in der Schutzwasserwirtschaft
  • Mitarbeit an Gefahrenzonenplänen und Gewässerbetreuungskonzepten
  • Gewässeraufsicht
  • Mitarbeit bei der wasserwirtschaftlichen Planung
  • Datenerhebungen für das Wasserinformationssystem
  • Mitarbeit und Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Regelblättern, welche die Wasserwirtschaft betreffen
  • Öffentlichkeitsarbeit, wie z. B. die Beratung von Bürgern und Gemeinden
Diese über den reinen Sachverständigendienst hinausgehenden Tätigkeiten nehmen ebenso viel Zeit in Anspruch wie die Tätigkeiten für Behörden. Nur eine derartige Integration des Amtssachverständigen in diese weiteren Funktionen schärft sein Denken für das Wesentliche und schafft den nötigen fachlichen Überblick wobei stets der Wirtschaftlichkeit besondere Beachtung beigemessen wird – im Sinne eines sparsamen Umgangs mit öffentlichen und privaten Ressourcen, sowie auch im Sinne einer sparsamen, effizienten Verwaltung.