Europäische Territoriale Kooperation Österreich - Italien
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Programminhalte:
Priorität 1 – Wirtschaftliche Beziehungen, Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung
Aktivitätsfelder:
- Unterstützung vor allem der KMU
- Touristische Maßnahmen im Bereich Marketing und Kooperation
- Forschung, Innovation und Informationsgesellschaft
- Humanressourcen und Arbeitsmarkt
Begünstigte:
- Wirtschaftsakteure (Einzel- und in Verbandsform), vor allem KMU, landwirtschaftliche Betriebe
- Öffentliche und private Konsortien
- Entwicklungsagenturen, Wissenschafts-u. Technologieparks, Handelskammern
- Akademien, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Universitäten, Schulen
- NGO’s, Arbeitsmarktorganisationen und Vereine
- Nationale, regionale und lokale öffentliche Behörden
- Stiftungen
- Naturschutzgebietsverwaltungen
- Messekörperschaften
- Reiseveranstalter
- Sonstige Begünstigte die mit der Prioritätensetzung kompatibel sind
Priorität 2 – Raum und Nachhaltigkeit
Aktivitätsfelder:
- Schutzgebiete, Natur- und Kulturlandschaft, Umwelt- und Biodiversitätsschutz
- Vorbeugen gegen Naturgefahren, technische Gefahren und Zivilschutz
- Erneuerbare Energien, Wasserressourcen und Entsorgungssysteme
- Organisation der grenzüberschreitenden Entwicklung, Partnerschaften, Netzwerke, Gemeindeentwicklung und Raumordnung
- Zugänglichkeit zu Transport- und Kommunikationsmitteln und anderen Diensten
- Kultur, Gesundheit und Soziales
Begünstigte:
- Öffentliche und private Konsortien
- Entwicklungsagenturen, Wissenschafts-u. Technologieparks, Handelskammern
- Akademien, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Universitäten, Schulen
- NGO’s, Vereine, Körperschaften (Gesundheitswesen, Umwelt- und Wasserressourcenschutz, kulturelle Strukturen)
- Nationale, regionale und lokale öffentliche Behörden
- Stiftungen
- Naturschutzgebietsverwaltungen
- Messekörperschaften
- Reiseveranstalter
- Organisationen zur grenzüberschreitenden Entwicklung und von öffentlichen Dienstleistungen
- Sonstige Begünstigte die mit der Prioritätensetzung kompatibel sind
Finanzmittel:
60 Mio. € an EU-Mitteln (EFRE) stehen für Projektträger in Österreich zur Verfügung. Davon entfallen auf Kärnten 8,1 Mio. €.
Die EU-Förderung kann bis zu 75% der öffentlichen Mittel betragen.
Programmorganisation
- Verwaltungsbehörde: Autonome Provinz Bozen
- Bescheinigungsbehörde: Autonome Provinz Bozen
- Prüfbehörde: Autonome Provinz Bozen
- Gemeinsames Technisches Sekretariat (GTS): Autonome Provinz Bozen
Wesentliche Neuerungen zu INTERREG IIIA
- Einführung des Lead Partner Prinzips (nur mehr 1 gemeinsamer Projektantrag, inkl. Partnerschaftsvertrag)
- Einreichung des LP-Antrags beim GTS
- Prüfung des LP-Antrags zur Weiterleitung an den Lenkungsausschuss durch das GTS
- EFRE-Fördervertrag wird von der Verwaltungsbehörde ausgestellt
- Nationaler Fördervertrag Kärnten durch KWF od. Abt. 20 (je nach Priorität)
- EU-Förderanteil max. 75% der öffentlichen Mittel
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