Das Land Kärnten in der Europäischen Union


"Stipendium für Lernen ohne Grenzen"
Mobilitätszuschuss für Auslandsaufenthalte

„Die Welt gehört jenen, die ausziehen um sie zu erobern“, sagt Kärntens EUropa-Landesrat Achill Rumpold.

Kärntens erster Mann in Sachen EUropa unterstützt Kärntens Jugend mit dem „Stipendium für Lernen ohne Grenzen". Es ist für Lehrlinge, Schüler und Studenten, die im Ausland studieren, ein Praktikum oder eine Studienreise machen.

Unterstützung für junge Kärntnerinnen und Kärntner: LR a. D. Josef Martinz hat die zielgerichtete Förderung für Lern-Auslandsaufenthalte junger Kärntnerinnen und Kärntner ins Leben gerufen. „Ich freue mich, dass ich weiterhin die Jugend unseres Landes beim Lernen ohne Grenzen unterstützen kann. Dabei überwindet unsere junge Generation neben Staatsgrenzen vor allem auch Grenzen im Kopf“, so LR Achill Rumpold.

Hinweis: Die Einreichung des Antrages um finanzielle Unterstützung muss mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Ereignis erfolgen!

So komme ich zum Stipendium für Lernen ohne Grenzen:
Alle Interessierten schicken das Antragsformular (siehe unten) per Mail oder Post an:
Amt der Kärntner Landesregierung
Büro LR Achill Rumpold
Arnulfplatz 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee 
Mail: achill.rumpold@ktn.gv.at  

Förderkriterien:
Das Stipendium für Lernen ohne Grenzen unterstützt die Mobilität von Kärntens Lehrlingen, SchülerInnen und StudentInnen (mit Österreichischer Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz in Kärnten, Altersgrenze: bis zu 26 Jahren), die im Ausland studieren, ein Praktikum, eine Studienreise oder sonstige Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren.

Um eine weitestgehend einheitliche Regelung für Subventionsvergaben zu finden, werden Unterstützungen unter den nachfolgenden Kriterien gewährt:

Auslandsaufenthalte junger Kärntner Lehrlinge, Schülerinnen und StudentInnen:
  • werden unterstützt, wenn die Förderungen aus EU-Programmen sich auf max. 15-20% der Gesamtkosten belaufen,
  • können aufgrund des sozialen Backgrounds Unterstützungsbedarf haben (plausible Angaben und Erklärung der Einkommensverhältnisse notwendig),
  • sind unterstützungswürdig wenn ein Europabezug des Auslandsaufenthaltes gegeben ist bzw. der Auslandsaufenthalt zur internationalen qualitativen Weiterbildung beiträgt
Auslandsaufenthalte für Kärntens Schulklassen:
Unterstützungen werden dann gewährt, wenn das Programm der Reise auf EU, Europa oder fachlich ergänzende Bildungsschwerpunkte lt. nachfolgenden Kategorien ausgerichtet ist:

1. EU und europabezogene, Bildungsaktivitäten (wie z.B. Besuch der EU-Institutionen, Auseinandersetzung mit EU-Themen in Vorträgen, schriftlichen Arbeiten, etc.)
2. sprachliche Intensiv-Ausbildung (z.B. Besuch einer Sprachschule)
3. fachlich bezogene Informationen/Programmpunkte zur allgemeinen oder berufsbildenden Ausbildung (z.B. berufsbildende Schulen besuchen einschlägige Einrichtungen/Betriebe in einem anderen EU-Land)

Der Nachweis der europabezogenen Auseinandersetzung sollte vornehmlich während der Reise durch eigene Programmpunkte erfolgen und kann durch einzelne Maßnahmen vor oder nach der Bildungsreise ergänzt werden.

Ziel der öffentlichen Förderung ist es, dass sich Kärntens SchülerInnen gezielt mit europapolitischen Themen und/oder sprachlichen Herausforderungen auseinandersetzen. Eine Schulabschlussreise mit kulturellen Schwerpunkten ist als Grundlage für eine Förderung nicht ausreichend.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Bericht sowie ein Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der öffentlichen Mittel gefordert.
Wird der Berichtspflicht nicht nachgekommen bzw. im Falle einer widmungswidrigen Verwendung sind die Fördermittel dem Land rückzuhahlen.
   
Antragsformulare:
Antragsformular für Einzelpersonen
Antragsformular für Gruppen