Der Kärntner Landtag entschied im Jahr 1991 einstimmig, zur Wahrnehmung und Beratung des Landes Kärnten in entwicklungspolitischen Angelegenheiten einen Entwicklungspolitischen Beirat (EPB) einzurichten. Mit dem am 25. Mai 1993 beschlossenem Statut des Entwicklungspolitischen Beirates des Landes Kärnten entsprach die Landesregierung der Empfehlung des Kärntner Landtages.
Aufgaben des EPB:
zweimal jährlich berät der Beirat über Projekte zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit aus Landesmitteln
Schwerpunkte der Projektförderung des Landes Kärnten:
- Das geförderte Projekt muss einen Bezug zu Kärnten haben
- Bewusstseinsbildung vor Ort und in Kärnten
- Das Projekt soll Hilfe zur Selbsthilfe geben
- Das Projekt soll primär der Befriedigung der (materiellen und geistigen) Grundbedürfnisse (Ernährung, Obdach, Gesundheit, Bildung, Gleichberechtigung der Geschlechter, etc.) dienen.
- Förderung der besonderen Situation von Frauen und Jugendlichen
Einreichsfristen:
31. März des laufenden Jahres
31. Oktober des laufenden Jahres
