Amtstafel des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten
Auf der Amtstafel des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten werden
Einleitungen von Nachprüfungsverfahren
und
Anberaumungen mündlicher Verhandlungen
gemäß § 13 Abs. 1, 2 und 5 des Kärntner Vergaberechtsschutzgesetz - K-VergRG, LGBl Nr. 17/2003 idF LGBl Nr. 74/2006 veröffentlicht.
Hinweis auf Präklusionsfolgen (Verlust der Parteistellung im Nachprüfungsverfahren)
Bitte beachten Sie, dass Unternehmer, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlichen geschützten Interessen nachteilig betroffen sein können, Parteistellung in dem Nachprüfungsverfahren genießen. Sie verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zwei Wochen ab dieser Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Der in einer Zuschlagsentscheidung für den Zuschlag in Aussicht genommene Bieter verliert seine Parteistellung, wenn er seine begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zwei Wochen ab Zustellung der persönlichen Verständigung über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erhebt.
Sofern eine mündliche Verhandlung vor Ablauf dieser Fristen stattfindet, können die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.
Ein Unternehmer, der glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und den kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung des Nachprüfungsverfahrens beim Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind vom Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten zu berücksichtigen.
Für weitere Fragen und Auskünfte steht der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten während der Amtsstunden gerne zur Verfügung.
KONTAKT
- Amt der Kärntner
- Landesregierung
- Arnulfplatz 1
- 9020 Klagenfurt am Wörthersee
- Telefon: 050 536
- UID: ATU 36845900
