Technische Gewässeraufsicht

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Adresse: Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail Adresse: abt8.post@ktn.gv.at
Fax: 050 536-18000
   
Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
KIKEL Alfred Sachbearbeiter
Gewässeraufsicht
Tel.:
Fax:
050 536 18101
050 536 18000
SG / 32   
KOLLER Josef Sachbearbeiter
Gewässeraufsicht
Tel.:
Fax:

050 536 18000
SG / 32   
RATZ Hermann Sachbearbeiter
Gewässeraufsicht
Tel.:
Fax:

050 536 18000
SG / 32   
WENINGER Werner, Ing. Sachbearbeiter
Gewässeraufsicht
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536 18100
0664 8053618100
050 536 18000
SG / 34   
  • Allgemeines

    Das Referat „technische Gewässeraufsicht“ ist in der Unterabteilung Ökologie und Umweltdaten angesiedelt und der Abteilung 8 -  Umwelt, Wasser und Naturschutz,  beim Amt der Kärntner Landesregierung zugeordnet.
    Die Tätigkeiten werden durch sehr gut ausgebildete Mitarbeiter durchgeführt. Die Aufträge dafür erfolgen durch Sachverständige der Abteilung 8 und andere Fachabteilungen des Landes Kärnten. Die Aufgaben reichen von Kontrolltätigkeiten über die Probenahme bis hin zur Beweissicherung im Rahmen der Gewässeraufsicht. Das Referat deckt einen wesentlichen Teil der Umweltkontrolltätigkeit der Abteilung 8 ab und besitzt durch die langjährige Erfahrung sehr viel Know-How.

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  • Das QM System der technischen Gewässeraufsicht

    Das Qualitätsmanagementsystem richtet sich nach den Anforderungen der EN ISO 17025 und des österreichischen Akkreditierungsgesetzes. Es berücksichtigt weitere übliche normative Dokumente und Interpretationen verschiedener Institutionen auf dem Gebiet der Akkreditierung wie EA, ILAC und IAF.

    Das Managementsystem ist dem Tätigkeitsbereich der Prüfstelle angemessen eingeführt. Es liegt in der Verantwortung der Leitung das System umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Das QM System wird nicht als Selbstzweck gesehen, sondern dient dazu, die Leistungen der TGA mit guter Qualität zu erfüllen, die Kundenanforderungen und insbesondere auch die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu kennen und zu erreichen.

    Die Akkreditierung der technischen Gewässeraufsicht als Prüfstelle nach EN 17025 bedeutet auch die Konformität mit den Anforderungen Zertifizierung der Abteilung 8 -  Umwelt, Wasser und Naturschutz nach ISO 9000.

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  • Emissions- und Imissionsüberwachung

    • Kontinuierliche Überwachung von Emissionen in Fließgewässer durch mehrere Messanhänger zur Kontrolle von Bescheidauflagen der Behörde.
    • Betreiben des Wasserbereitschaftsdienstes zur Beweissicherung bei Immissionsüberschreitungen, zur Kontrolle von Bescheidauflagen der Behörde und zum Monitoring von Fließgewässern.
    • Betreiben des mobilen Umweltlabors bei Umweltkatastrophen bzw. bei notwendigen Überwachungen, wie z.B. Stauraumspülungen bei Flusskraftwerken, zur Vermeidung von Umweltschäden und zur Beweissicherung im Auftrag der Behörde.
    • Kontrolle verschiedener Einleitungen mittels Nebelprüfgerät zur Beweissicherung im Auftrag der Behörde.

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  • Erhebungen und Sachverständigendienst

    • Messungen der Restwassermengen von Flusskraftwerken zur Kontrolle von Bescheidauflagen der Behörde.
    • Erhebungen nach dem Wasserrechtsgesetz, dem Gewässeraufsichtsgesetz der Klärschlammverordnung, der Trinkwasserverordnung, der Grundwasserschutzverordnung und der Nitratrichtlinie.
    • Ortsaugenschein von Wasserversorgungsanlagen im Auftrag der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten
    • Ortsaugenschein von Bädern im Auftrag der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten

    Für alle Prüfungen (Probenahme, Handhabung, Transport, Lagerung, und Vorbereitung der Proben) werden zweckmäßige Methoden und Verfahren verwendet. Vorzugsweise werden internationale Standardverfahren (Normen, DEV) verwendet. 

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  • Probenahme

    • Probenahmen von Fließgewässer-, Grundwasser- und Seenproben für das Gewässermonitoring.
    • Probenahmen von Fischzuchtanlagen-, Kläranlagenproben, Betriebsabwässern und Deponiesickerwässer für das Monitoring.
    • Probenahmen von Bergerhoffbecher für das Luftgütemessnetz.
    • Probenahme von Fließgewässer und Grundwasserproben im Rahmen der Gewässerzustandserhebungsverordnung (GZÜV).
    • Probenahme von Trinkwasserproben im Auftrag der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten

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  • Ziele des Qualitätsmanagementsystems

    Wesentliche Entscheidungen und Maßnahmen auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Umweltpolitik stützen sich auf Messergebnisse, die durch chemische, physikalische und biologische Analysenverfahren gewonnen werden. Die Anwendung der Analyseverfahren muss unter kontrollierten Bedingungen erfolgen, um die Ergebnisse transparent, vergleichbar, rückführbar und richtig zu ermitteln. Die kontrollierten Bedingungen gelten insbesondere hinsichtlich :

    • Verfahrensauswahl
    • Personelle Voraussetzungen
    • Labor und Umgebungsbedingungen
    • Verfahrensanwendungen
    • Ergebnisauswertung und Ergebnisdarstellung.

    Daraus ergibt sich für die technische Gewässeraufsicht die Notwendigkeit für ein qualifiziertes Qualitätsmanagementsystem. Das Qm System ist aus Gründen einer guten Vergleichbarkeit und Transparenz auf einer einheitlichen Grundlage, der En ISO 17025 und dem Akkreditierungsgesetz aufgebaut.
    Jeder Mitarbeiter wird durch die Maßnahmen des QM Systems angesprochen seine Arbeitsbedingungen bestmöglich zu nutzen.
    Das QM System will durch eine verständliche Sprache, transparente Vorgehensweise und klare Forderungen die Mitarbeiter motivieren die Ergebnisse der technischen Gewässeraufsicht bestmöglich zu erbringen.
    Die Ergebnisse der technischen Gewässeraufsicht werden durch die Einhaltung der Anforderungen des QM-Systems glaubwürdig, richtig, vergleichbar und für Anwender nutzbar.
    Die Anforderungen zielen darauf ab, dass die Organisation und die technischen Einrichtungen der technischen Gewässeraufsicht dem Stand der Technik entsprechen und den Kunden dadurch glaubwürdige und nachvollziehbare Ergebnisse zur Verfügung stehen.

    Die Anwendungsbereiche des QM-Systems beziehen sich auf alle Abläufe der technischen Gewässeraufsicht, sowohl Vorort als auch im Haus. Die Abläufe beinhalten die organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Leistungserbringung. Alle Mitarbeiter sind angewiesen die Anforderungen des Qm-Systems in ihrer Arbeit zu berücksichtigen und zu erfüllen.

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