Gefährliche Abfälle

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Adresse: Flatschacherstraße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail Adresse: abt8.ukontrolle@ktn.gv.at
Fax: 050 536-18000
   
Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
BARTEL Svetlana Sachbearbeiterin
Umweltkontrolle
Tel.:
Fax:
050 536 18191
050 536 18000
2 / 205   
FERA Karin, Mag. Sachbearbeiterin
Umweltkontrolle
Tel.:
Fax:
050 536 18192
050 536 18000
2 / 205   
  • Gefährliche Abfälle

    Die Sachbearbeiterinnen sind als Behörde in mittelbarer Bundesverwaltung tätig.

    Die Abfallströme der gefährlichen Abfälle und Altöle sind anhand der vorliegenden Begleitscheindaten nachvollziehbar. Diese Begleitscheindaten dienen als Grundlage für die Kontrolle von Betrieben vor Ort.

    Die systematischen Kontrollen erfolgen vielfach in Form von Überprüfungsschwerpunkten anhand verschiedener Kriterien wie Branche, Anlagentyp, Abfallanfall oder -menge.
    So wurden in den letzten Jahren schwerpunktmäßig beispielsweise Druckereibetriebe, Lackierfachbetriebe und Tischlereibetriebe sowie metallverarbeitende Betriebe und Juweliere überprüft.

     Meldung, Identifikationsnummer, Begleitschein
    • Meldung:
    • Identifikationsnummer:
    • Begleitschein:
    • Rechtsgrundlagen:

    Meldung:
    Ein Abfallersterzeuger - das ist jeder, bei dem gefährliche Abfälle wiederkehrend, mindestens einmal jährlich, anfallen - welcher seine Tätigkeit nach dem 12. Juli 2007 aufnimmt, hat sich innnerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über die Internetseite http://www.edm.gv.at zu registrieren. Ebenfalls sind Änderungen von gemeldeten Daten oder die Einstellung der Tätigkeit innerhalb von einem Monat über das Register zu melden.
    Ansprechpersonen: Frau Svetlana Bartel, Tel.: 050 536-31530
    Frau Mag. Karin Fera, Tel.: 050 536-31572

    Identifikationsnummer:
    Die Identifikationsnummer (GLN) wird Ihnen vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugeteilt.

    Begleitschein:
    Die Übergabe gefährlicher Abfälle ist in einem Begleitschein zu dokumentieren.


    Rechtsgrundlagen:
    § 20 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 i.d.g.F.


    WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN 

    Lebensministerium Abfallwirtschaft  
    Begleitscheinformular
    EDM-Portal 
    Abfallwirtschaftsgesetz

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