Die Rechte der EU-Bürger

Art. 17 EG-Vertrag: „ ... Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht.

Recht EU-Bürger2

Freiheit der Person:
das Recht, sich frei über eine Grenze innerhalb der EU zu bewegen und den Aufenthalt zu nehmen;
beinhaltet auch das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat einen Job zu suchen, eine unselbständige Arbeit aufzunehmen, sich zu Bildungszwecken aufzuhalten oder unter bestimmten Voraussetzungen für den Ruhestand einen Wohnsitz zu nehmen.

Niederlassungsfreiheit:
umfasst das Recht, eine selbständige Unternehmung in einem anderen Mitgliedstaat zu gründen und zu unterhalten oder einen freien Beruf auszuüben.

Freiheit über die Grenze Dienstleistungen zu erbringen und zu erwerben.


Wahlurne

Aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und für das Europäische Parlament in dem Mitgliedstaat, in dem man seinen Wohnsitz hat (auch wenn man dort nicht Staatsbürger ist)

Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz durch einen anderen Mitgliedstaat, falls in einem Drittstaat der eigene Mitgliedstaat nicht vertreten ist.

Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten. Siehe"Bürgerportal des Europäischen Parlaments"


Beschwerde xxx

Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden.

Recht, sich in einer der 23 offiziellen EU-Sprachen an die EU-Institutionen zu wenden und auch eine Antwort in dieser Sprache zu erhalten.