Sachverständigendienst

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Adresse: Mießtalerstraße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail Adresse: abt10.forst@ktn.gv.at
Fax: 050 536-11300
   
Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Lungkofler Hannes, DI Landesforstdirektion
Forstlicher Sachverständigendienst
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536 11305
0664 80536-11305
050 536-11300
9 / A 09 23  Detail 
  • Beratung und Auskünfte von forstfachlichen Angelegenheiten des Forstrechtsvollzuges

    Beratung und Auskünfte von forstfachlichen Angelegenheiten des Forstrechtsvollzuges

    Sowohl für öffentliche Stellen als auch für Privatpersonen werden entsprechende, allgemeine forstfachliche Fragestellungen bearbeitet und beantwortet. Zuständig für den Forstrechtsvollzug ist die UAbt Agrarrecht.

    Rechtsinformationssystem des Lebensministeriums
    Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes

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  • Sachverständigendienst

    Gutachtenserstellung bei forstfachlichen Angelegenheiten des Forst-, Agrar- und Jagdrechtsvollzuges in Berufungsverfahren sowie Beratung und Auskunft bei forstrechtlichen Fragestellungen.

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  • Sachverständigendienst - Gutachtenserstellung

    Forstfachliche Angelegenheiten des Forstrechtsvollzuges
    Für den Forstgesetzvollzug ist üblicherweise die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Bei Berufungsverfahren bildet der Landeshauptmann die nächsthöhere Instanz. In diesen Verfahren ist ein neuerliches Gutachten erforderlich, das durch das Referat V erstellt wird.
    Zusätzlich erfolgt die erstinstanzliche Gutachtenserstellung bei konzentrierten Verfahren und in Umweltverträglichkeitsprüfungen. 

    Forstfachliche Angelegenheiten des Agrarrechtsvollzuges
    Bei Agrarrechtsverfahren werden Gutachten für den Landesagrasenat als zweite Instanz erstellt, soferne forstfachliche Fragen zu klären sind.
    Zuständig für den Agrarrechtsvollzug ist die
    UAbt Agrarrecht.

    Beratung und Auskünfte von forstfachlichen Angelegenheiten des Forstrechtsvollzuges
    Sowohl für öffentliche Stellen als auch für Privatpersonen werden entsprechende, allgemeine forstfachliche Fragestellungen bearbeitet und beantwortet.
    Zuständig für den Forstrechtsvollzug ist die UAbt Agrarrecht.

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