Sachverständigendienst
| Adresse: | Mießtalerstraße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee |
|---|---|
| E-Mail Adresse: | abt10.forst@ktn.gv.at |
| Fax: | 050 536-11300 |
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| Lungkofler Hannes, DI |
Landesforstdirektion Forstlicher Sachverständigendienst |
Tel.: Mobil: Fax: |
|
9 / A 09 23 | Detail |
- Beratung und Auskünfte von forstfachlichen Angelegenheiten des Forstrechtsvollzuges
- Sachverständigendienst
- Sachverständigendienst - Gutachtenserstellung
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
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Beratung und Auskünfte von forstfachlichen Angelegenheiten des Forstrechtsvollzuges
Beratung und Auskünfte von forstfachlichen Angelegenheiten des Forstrechtsvollzuges
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Sowohl für öffentliche Stellen als auch für Privatpersonen werden entsprechende, allgemeine forstfachliche Fragestellungen bearbeitet und beantwortet. Zuständig für den Forstrechtsvollzug ist die UAbt Agrarrecht.
Rechtsinformationssystem des Lebensministeriums
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes
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Sachverständigendienst
Gutachtenserstellung bei forstfachlichen Angelegenheiten des Forst-, Agrar- und Jagdrechtsvollzuges in Berufungsverfahren sowie Beratung und Auskunft bei forstrechtlichen Fragestellungen.
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Sachverständigendienst - Gutachtenserstellung
Forstfachliche Angelegenheiten des Forstrechtsvollzuges
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Für den Forstgesetzvollzug ist üblicherweise die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Bei Berufungsverfahren bildet der Landeshauptmann die nächsthöhere Instanz. In diesen Verfahren ist ein neuerliches Gutachten erforderlich, das durch das Referat V erstellt wird.
Zusätzlich erfolgt die erstinstanzliche Gutachtenserstellung bei konzentrierten Verfahren und in Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Forstfachliche Angelegenheiten des Agrarrechtsvollzuges
Bei Agrarrechtsverfahren werden Gutachten für den Landesagrasenat als zweite Instanz erstellt, soferne forstfachliche Fragen zu klären sind.
Zuständig für den Agrarrechtsvollzug ist die
UAbt Agrarrecht.
Beratung und Auskünfte von forstfachlichen Angelegenheiten des Forstrechtsvollzuges
Sowohl für öffentliche Stellen als auch für Privatpersonen werden entsprechende, allgemeine forstfachliche Fragestellungen bearbeitet und beantwortet.
Zuständig für den Forstrechtsvollzug ist die UAbt Agrarrecht.
