Landwirtschaft

Hörzendorf

Die Förderprogramme der GAP werden um gemeinsam mit dem Bund finanzierte nationale Fördermaßnahmen ergänzt. Die Zielsetzungen der Kärntner Agrarpolitik finden sich im Kärntner Landwirtschaftsgesetz (LGBl. Nr. 6/1997 ) wieder.

Grundlage für die Abwicklung sind verschiedene Sonderrichtlinien des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Ländliche Entwicklung.
Neben Zinsenzuschüssen für Agrarinvestitionskredite sind vor allem Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Pflanzenbau und in der Tierhaltung, die
Förderung von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen, die Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit und der Betriebshilfe sowie Zuschüsse zu Prämienkosten für Risiko- und Ernteversicherungen von Bedeutung.

Das Land Kärnten unterstützt die heimische Land- und Forstwirtschaft zusätzlich mit speziellen nationalen Fördermaßnahmen. Neben Beihilfen für die Landschaftspflege und -gestaltung und Beihilfen zur Erhaltung des landwirtschaftlichen Erbes sind vor allem Beihilfen für die Erhaltung und Bewirtschaftung der heimischen Almen hervorzuheben. Weiters wird die heimische Milchwirtschaft in ihren Bestrebungen zur Qualitätsverbesserung
der Milch und Milchprodukte unterstützt. Darüber hinaus werden Qualitätsmarkenprogramme und Initiativen zur Vermarktung regionaler bäuerlicher Spezialitäten, in enger Vernetzung mit touristischen Aktivitäten, im Sinne der Dachmarkenstrategie „Genussland Kärnten“  forciert.