Gemäß §§ 17 und 18 des Kärntner Landwirtschaftsgesetzes - K-LWG muss bis zum 15. Oktober jeden Jahres ein Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in Kärnten sowie die auf Grund dieses Gesetzes durchgeführten Fördermaßnahmen im agbelaufenen Kalenderjahr der Landesregierung vorgelegt werden.
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Der Grüne Bericht
Der Grüne Bericht gemäß § 9 des österreichischen Landwirtschaftsgesetzes über die Situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft wird in breiten Konsens unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie aller im Nationalrat vertretenen politschen Parteien erstellt. Laut Vorwort des Grünen Berichtes 2010 liefert er ausführliche und objektive Informationen über die Lage der Land- und Forstwirtschaft und stellt die Situation in den ländlichen Regionen sowie Aspekte der internationalen Agrarpolitik dar: www.gruenerbericht.at
