Am 25. Oktober 2007 wurde das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013 von der Europäischen Kommission genehmigt:
Programm LE 07-13
Anlage I
Anlage II
Anlage III
Anlage IVa
Anlage IVb
Anlage V
Sonderrichtlinien
Diese Sonderrichtlinien enthalten die allgemein geltenden und für die jeweilige
Maßnahme spezifischen Bedingungen für die Teilnahme an den Maßnahmen und den
Abschluss eines Vertrages zwischen einem Förderungswerber und dem Bund:
Sonstige Maßnahmen
Wald und Wasser
Leader
Bei Fragen zu Förderungen hilft die Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft und die Regionalbüros gerne weiter!
