Gefahrgutangelegenheiten (ADR)
| Adresse: | Flatschacherstraße 70, 9020 Klagenfurt |
|---|---|
| E-Mail Adresse: | abt8.kfz@ktn.gv.at |
| Fax: | 050 536 18260 |
| Name | Funktion Zuständigkeit |
Tel. / Mobil / Fax | Stock/Zi. Hausplan |
Detail | |
|---|---|---|---|---|---|
| PERDACHER Otto, Ing. |
Sachverständiger Gefahrgut |
Tel.: Fax: |
|
KF2 / 1 | Detail |
| TRATTLER Günther, DI |
Unterabteilungsleiter Gefahrgut |
Tel.: Mobil: Fax: |
|
KF1 / 4 | Detail |
| ZLODEJ Werner, Ing. |
Sachverständiger Gefahrgut |
Tel.: Fax: |
|
KF2 / 4 | Detail |
- Informationen zu unseren Tätigkeitsbereichen
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Themenbereichen
-
Informationen zu unseren Tätigkeitsbereichen
Zuständigkeitsbereich
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GGBG
- §9 GGBG Ausnahmebewilligung
- §11(7) GGBG Anerkennung von Schulungskursen für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater)
- §14(3) GGBG Anerkennung von Lehrgängen zur besonderen Ausbildung der Lenker
- §15 GGBG Kontrollen auf der Strasse im Zusammenwirken mit den Organen des
öffentlichen Sicherheitsdienstes und der örtlich zuständigen Behörde
GGBV
- §9(7) GGBV Kontrolle von Schulungen für Gefahrgutbeauftragte
- §22(7) GGBV Kontrolle von Schulungen für Gefahrgutlenker
ADR
Kapitel 9.1: Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen
Unterlagen:
- Einzelgenehmigung oder Typenschein in Kopie
- Gutachten eines SV gem. §26 GGBG
Kosten:
- Ausstellung einer Bescheinigung (58 Euro + 2 x 13,20 Euro)
- Verlängerung einer Bescheinigung (29 Euro + 2 x 13,20 Euro)
Kraftfahrgesetz 1967 idgF (KFG)
- §56 KFG Erstellung von Gutachten aufgrund von besonderen
Überprüfungen der Zulassungsbehörde
- §58 KFG Erstellung von Gutachten aufgrund von Prüfungen an Ort und Stelle
durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder den ihr zur Verfügung
stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Weiterführende Informationen erhalten sie auf der Homepage des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
http://www.bmvit.gv.at/
