Gefahrgutangelegenheiten (ADR)

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Adresse: Flatschacherstraße 70, 9020 Klagenfurt
E-Mail Adresse: abt8.kfz@ktn.gv.at
Fax: 050 536 18260
   
Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
PERDACHER Otto, Ing. Sachverständiger
Gefahrgut
Tel.:
Fax:
050 536 18263
050 536 18260
KF2 / 1  Detail 
TRATTLER Günther, DI Unterabteilungsleiter
Gefahrgut
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536 18261
0664 8053618261
050 536 18260
KF1 / 4  Detail 
ZLODEJ Werner, Ing. Sachverständiger
Gefahrgut
Tel.:
Fax:
050 536 18265
050 536 18260
KF2 / 4  Detail 
  • Informationen zu unseren Tätigkeitsbereichen

    Zuständigkeitsbereich
    GGBG

    - §9 GGBG Ausnahmebewilligung

    - §11(7) GGBG Anerkennung von Schulungskursen für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater)

    - §14(3) GGBG Anerkennung von Lehrgängen zur besonderen Ausbildung der Lenker

    - §15 GGBG Kontrollen auf der Strasse im Zusammenwirken mit den Organen des
    öffentlichen Sicherheitsdienstes und der örtlich zuständigen Behörde

    GGBV

    - §9(7) GGBV Kontrolle von Schulungen für Gefahrgutbeauftragte

    - §22(7) GGBV Kontrolle von Schulungen für Gefahrgutlenker

    ADR

    Kapitel 9.1: Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen

    Unterlagen:
    - Einzelgenehmigung oder Typenschein in Kopie
    - Gutachten eines SV gem. §26 GGBG

    Kosten:
    - Ausstellung einer Bescheinigung (58 Euro + 2 x 13,20 Euro)
    - Verlängerung einer Bescheinigung (29 Euro + 2 x 13,20 Euro)

    Kraftfahrgesetz 1967 idgF (KFG)

    - §56 KFG Erstellung von Gutachten aufgrund von besonderen
    Überprüfungen der Zulassungsbehörde

    - §58 KFG Erstellung von Gutachten aufgrund von Prüfungen an Ort und Stelle
    durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder den ihr zur Verfügung
    stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes


    Weiterführende Informationen erhalten sie auf der Homepage des
    Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) 

    http://www.bmvit.gv.at/

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