Bildungsförderung/Arbeitnehmerförderung
Auf Grundlage des K-AWFG werden direkte Förderungen an Arbeitnehmer gewährt:
Fahrtkostenzuschuß neu
Weniger bei Verwaltungskosten - gleichzeitig höchste Pendlerförderung aller Bundesländer!
Das Land Kärnten und die Verkehrsverbund Kärnten Ges.m.b.H. sorgen für eine rasche, unbürokratische Abwicklung und Auszahlung Ihres Fahrtkostenzuschusses im Rahmen der Arbeitnehmerförderung.
Detailinformationen zu den Beratungs- und Abgabestellen, die Arbeitnehmerförderung-Formulare als Download sowie ein Bestellformular für Firmen erhalten Sie auf dieser Webseite ab Ende Jänner.
Hotline: 0463-318480
(Montag – Donnerstag von 7:30- 16:00 Uhr, Freitag 7:30 – 12:00 Uhr).
Bildungsförderung für Arbeitnehmer
Das Land Kärnten fördert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um durch gezielte berufsspezifische Qualifikation, Arbeitsplätze in Kärnten abzusichern.
Zu den Richtlinien NEU gültig ab 1.1.2012 in PDF: download
Bildungsförderung: Achtung neue Antragsfristen! Bitte beachten(siehe Richtlinien) Zum Online Formular
Tel.: 050 536-16095 oder 16096
Förderung von Lehrwerkstätten
Es werden sowohl Investitionen in Lehrwerkstätten als auch der laufende Betrieb von Lehrwerkstätten und Lehrlingsverbundeinrichtungen gefördert.
Zu den Richtlinien in PDF: download
Tel.: 050 536-16096
Heimkostenzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge die für den Besuch der Fachberufschule aufgrund der Unzumutbarkeit des Verkehrsweges vorübergehend einen Heimplatz oder eine Wohnung benötigen, können einen Wohnkostenzuschuss / Heimkostenzuschuss beantragen.
Zu den Richtlinien in PDF: download
Antrag Heimkostenzuschuss in PDF: download
Tel.: 050 536-16096
Lehre mit Matura
Das Land Kärnten fördert Betriebe, die jungen Mitarbeitern die Ausbildung im Rahmen der Lehre mit Matura ermöglichen.
Nähere INFO: www.lehremitmatura.at
Zu den Richtlinien in PDF: download
Antrag Lehre mit Matura in PDF: download
Folder: Lehre mit Matura
Tel.: 050 536-16095 oder 16096
Aktion „Plus 1“
Das Land Kärnten fördert Betriebe, die in der Zeit von 01. Februar 2012 bis 30. April 2012 zusätzlich einen Lehrling aufnehmen.
Zu den Richtlinien in PDF: download
Antrag Aktion "Plus 1" in PDF: download
Folder: Aktion "Plus 1"
Tel.: 050 536-16095
