DIGITALER LEITUNGSKATASTER

 

Nach den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft kann für die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters eine Bundesförderung in Anspruch genommen werden.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Übergabe der Daten über den digitalen Wasserleitungskataster an den Bund. Von den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Oberösterreich wurde eine gemeinsame Schnittstelle für die Datenlieferung erarbeitet.

Die aktuelle Version der Schnittstelle finden Sie unter: 

 

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