Kärntner Babygeld

 

Kärnten setzt soziale Meilensteine!

Einer der wichtigsten Schwerpunkte des in der Kärntner Landesregierung beschlossenen großen Paketes an Sozialmaßnahmen ist das Kärntner Babygeld.

Kärnten macht damit als Familienland mit dieser Leistung einen großen Sprung nach vorne und übernimmt familienpolitisch wieder einmal die Vorreiterrolle in Österreich.

Das Kärntner Babygeld in Höhe von € 500,-- bekommt jedes nach dem 31.12.2009 geborene Kind mit österreichischer, EU- oder Schweizer Staatsbürgerschaft und Begünstigte aufgrund des EWR-Abkommens, soweit es sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt (derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen).

Es wird rückwirkend ausgezahlt und kann bis zum ersten Geburtstag des Kindes beantragt werden.

Das Babygeld kann bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder der zuständigen Abteilung 6 – Bildung, Generationen und Kultur in der Kärntner Landesregierung beantragt werden.

W I C H T I G : S t a a t s b ü r g e r s c h a f t s n a c h w e i s

Sollte für das Neugeborene kein eigener Staatsbürgerschaftsnachweis vorhanden sein, kann auch

a) bei verheirateten Müttern - der Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteiles
b) bei ledigen Müttern - der Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

vorgelegt werden. 


>> Antrag für Geburten ab 01.01.2010
Förderungsrichtlinie für Geburten ab 01.01.2010 (download)

>> Antrag für Geburten bis 31.12.2009
Förderungsrichtlinie für Geburten bis 31.12.2009 (download)

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