Naturschutz
- gliedert sich in fachlichen (Abt. 20) und rechtlichen (Abt. 15) Naturschutz
- der fachliche Naturschutz umfasst v.a. das Amtssachverständigenwesen, diverse Förderungen für Projekte aus dem Naturschutzbereich wie Artenschutzprojekte, Schutzgebietsmanagement, NATURA 2000, Vertragsnaturschutz, ländliche Entwicklung - Naturschutz (Verein LE.NA), Naturschutz EU-Programmabwicklung (Verein KIR)
- der rechtliche Naturschutz umfasst sämtliche Agenden des Kärntner Umweltanwaltes (=Naturschutzbeirat, dessen Vorsitz führt LH1) sowie rechtliche Angelegenheiten des Naturschutzes im Allgemeinen und das gesamte Nationalparkrecht im Besonderen
- dazu kommt noch unsere Zuständigkeit für die Bergwacht
- auf den HP der Abteilungen ist alles noch konkreter erläutert
Nationalparks
- gehört fachlich in die Abteilung 20, rechtlich in die Abteilung 15
- wir haben 2 NP (Hohe Tauern und Nockberge) und 2 NP Direktoren und Verwaltungen
- auf den HP der Abteilungen ist alles noch konkreter erläutert
Jagd und Fischerei
- Abteilung 11, rechliche Angelegenheiten der Jagd und Fischerei, Abt. 15 Fischereiinspektor
- hier arbeiten wir grundsätzlich mit diversen Förderungen, sind aber in erster Linie für die Gesetzgebung zuständig
- auf den HP der Abteilungen ist alles noch konkreter erläutert
Territorialer Beschäftigungspakt mit dem AMS Kärnten
- Eingliederungsbeihilfen für Langzeitarbeitslose
- Reintegrationsprogramme in den Arbeitsmarkt für Arbeitslose
- Schulungsmaßnahmen
- Jugendbeschäftigungsprogramme
- Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte
- Beschäftigungsprojekte für ältere Arbeitslose
Arbeitnehmerförderung
- Bildungsförderung des Landes Kärnten
- Lehrwerkstättenförderung
- Lehrlingsverbundförderungen
- Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Lehrlingswesen
- Lehre mit Matura
- Landeslehrlinge
- Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlingsausbildner
Fachhochschulwesen
Qualifizierungsförderung für Betriebe
Abteilung 6 - Bildung und Generationen
- Die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen (Aufbau, Organisationsformen, Errichtung, Erhaltung, Auflassung, Sprengel, Klassenschülerzahlen und Unterrichtszeit) ausgenommen Schulbaufonds
- Öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht einer anderen Abteilung zugewiesen sind
- Vollziehung des Kärntner Schulgesetzes, ausgenommen die wirtschaftliche Aufsicht über die Gemeindeverbände
- Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik (Arbeitnehmerförderung, Eingliederungsbeihilfe, Lehrlingsaktionen)
- Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht
- Kärntner Schulnetz
- Beratung und Initiativen für ältere Beschäftigte
- LebensLanges Lernen (Erwachsenenbildung)
- Datencontrolling und Kagis im Schulbereich
- Schulstartgeld
Jugend
Raumordnung
Feuerwehren
Energieförderung

