Behördenleitung

Leitung: Bezirkshauptmann Dr. Dietmar Stückler
Adresse: Milesistraße 10, 9560 Feldkirchen
E-Mail Adresse: bhfe.behoerdenleitung@ktn.gv.at
Fax: 050 536-67300
zu den Mitarbeitern

  • Behördenleitung

    Der Bezirkshauptmann ist auf Grund des Kärntner Landesgesetzes über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften Leiter der Bezirksverwaltungsbehörde. Ihm obliegt die Leitung nach innen und die Vertretung der Behörde nach aussen. Er wird dabei von seinen MitarbeiterInnen unterstützt, über deren Verwendung er verfügt und denen gegenüber er weisungsberechtigt ist. Die innere Organisation sieht Bereiche und Referate vor, in denen den Bediensteten laut Geschäftseinteilung ihre Aufgaben zugewiesen sind. Bestimmte Funktionen sind dem Bezirkshauptmann persönlich vorbehalten. Er ist u.a.

     

    • Fachaufsichtsorgan der Bundespolizei
    • Vorsitzender der Grundverkehrskommission, welche die Agenden des Grundverkehrs im Rahmen einer eigenen Kommission
      behandelt
    • Vorsitzender des Bezirksschulrates
    • Vorsitzender der Bezirksleistungsfest-stellungskommission für Landeslehrer
    • Vorsitzender der Leistungsfeststellungs-kommission für öffentlich-rechtliche Gemeindebedienstete
    • Vorsitzender der Bezirkswahlbehörde
    • Einsatzleiter in Katastrophenfällen
    • Geschäftsführer des Sozialhilfeverbandes
    • Geschäftsführer des Schulgemeindeverbandes

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  • Bezirksschulrat

    Der Bezirksschulrat ist Aufsichtsbehörde für die Volks-, Haupt- und Sonderschulen des Bezirkes. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Bezirkshauptmann), dem Kollegium und dem Amt des Bezirksschulrates. Der Bezirksschulrat erlässt Verordnungen und Weisungen in pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten, erstattet Gutachten zu Gesetzen und Verordnungen und macht Vorschläge zur Schulleiterbestellung. Im Kollegium sind Eltern- und Lehrervertreter (insgesamt 13) mit beschließender Stimme sowie Vertreter von gesetzlichen Interessensvertretungen, Kammern sowie von Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten. Die pädagogische Aufsicht wird vom Bezirksschulinspektor wahrgenommen.

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  • Gemeindeverbände Geschäftsführung

    Die Gemeinden des Bezirkes bilden laut Gesetz einen Sozialhilfeverband und einen Schulgemeindeverband.

    Dem Sozialhilfeverband obliegt die Führung und Erhaltung von Seniorenwohnheimen bzw. Pflegestationen.

    Der Schulgemeindeverband hat die Aufgabe, für die Errichtung, Organisation und Erhaltung der Hauptschulen und des Polytechnischen Lehrganges im Bezirk zu sorgen.

    Verantwortliche Verbandsorgane sind der Obmann, der Vorstand und der Verbandsrat. Sie werden von Vertretern der Bezirksgemeinden beschickt. Bei beiden Verbänden übt der Bezirkshauptmann die Funktion des Geschäftsführers aus.

    nähere Information

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  • Grundverkehrskommission

    Nach den Bestimmungen des Kärntner Grundverkehrsgesetzes bedürfen gewisse Rechtsgeschäfte, wie z.B. Kauf, Schenkung, Verpachtung etc., die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betreffen, einer Genehmigung durch die Grundverkehrskommission. Die Kommission besteht aus einem Vertreter der nach Lage des Grundstückes betreffenden Gemeinde sowie aus land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigen.

    Es gilt der gesetzliche Grundsatz, dass die Rechtsgeschäfte dem allgemeinen Interesse an der Schaffung und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie wirtschaftlich leistungsfähiger bäuerlicher Betriebe dienen sollen.

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Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Stückler Dietmar, Dr. Bezirkshauptmann
Behördenleitung
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536-67201
0664 80536-67201
050 536-67300
1 / 1.17  Detail 
Neubauer Margit Sekretariat
Behördenleitung
Tel.:
Fax:
050 536-67202
050 536-67300
1 / 1.17  Detail 
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