Wasserrecht

Leitung: Bereichsleiter Mag. Manfred Jost
Adresse: Hauptstrasse 44, 9620 Hermagor
E-Mail Adresse: bhhe.wasserrecht@ktn.gv.at
Fax: 050 536-63810
zu den Mitarbeitern

  • Wasserrecht - allgemein

    Das Wasserrechtsgesetz regelt den Schutz vor den Auswirkungen des Wassers und die Nutzung von Gewässern.

    Bewilligungspflicht ist zB. gegeben für:
    Trink- und Nutzwasserversorgungsanlagen bei Benutzung privater Quellen, wenn fremde Rechte betroffen werden. Entnahme von Schotter und Steinen aus öffentlichen Gewässern
    Benutzung der öffentlichen Gewässer zB. durch Kraftwerke, zur Bewässerung, für Nutzwasserleitungen, für Fischteiche, usw.
    Errichtung von Schutz- und Regulierungsbauten an öffentlichen Gewässern (zB. Verrohrungen)
    Anlagen im Hochwasserabflußbereich zB. Brücken, Stege, Anschüttungen uä., Einbauten in stehende Gewässer (Badestege uä.)
    Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme
    Entwässerungen

    Wenn das Wasserrechtsgesetz nicht eingehalten wird, muß die Behörde entsprechende Sanierungsmaßnahmen anordnen (zB. unbewilligte Abwassereinleitungen, usw.)

    nach oben

  • zusätzliche Themenbereiche

    Forstrecht - allgemein
    Geschworenen- und Schöffenslistengesetz
    Lawinenwarndienst
    Maßnahmen im Hochwasserabflußbereich
    Naturschutz im Zusammenhang mit Wasser- und Forstrecht
    Personenstandswesen
    Staatsbürgerschaft
    Verfahrenskoordination
    Veterinärwesen - rechtliche Angelegenheiten
    Wasserbenutzungsanlagen
    Wasserwärme- und Erdwärmeanlagen

    nach oben

Seitenanfang

Name Funktion
Zuständigkeit
Tel. / Mobil / Fax Stock/Zi.
Hausplan
Detail
Jost Manfred, Mag. Bereichsleiter
Tel.:
Mobil:
Fax:
050 536-63380
0664 80536-63380
050 536-63810
1 / 110 
Hausplan
Detail 
Mörtl Sonja Mitarbeiterin
Grundverkehr
Tel.:
Fax:
050 536-63670
050 536-63810
2 / 213 
Hausplan
Detail 
Schuller Karin Mitarbeiterin
Tel.:
Fax:
050 536-63370
050 536-63810
1 / 110 
Hausplan
Detail 
Seitenanfang