Ombudsstelle für Vergabewesen
- Telefon
- 050 536 10402
- Fax
- ombudsstelle.
vergabewesen@ktn.gv.at
Mießtalerstraße 1
A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
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Amtsstunden (Öffnungszeiten)
- Mo.-Do.
- 07:30 - 15:00
- Fr.
- 07:30 - 12:00
Ombudsfrau
Mag.a Barbara Humer
Tel.-Nr.: 050 536-10413
1. Stellvertreterin:
Mag.a Uta Marktl
Tel.-Nr.: 050 536-19004
2. Stellvertreter:
DI Gerald Kropiunik
Tel.-Nr.: 050 536-19004
Sekretariat:
Silvia Reinisch
Tel.-Nr.: 050 536-10402
Silvia Pasterk
Tel.-Nr.: 050 536-10404
Das Kärntner Vergaberechtsschutzgesetz 2018 – K VergRG 2018, LGBl 85/2018, normiert einerseits die Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts Kärnten – LVwG über Anträge zur Durchführung von Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die in den Vollziehungsbereich des Landes fallen.
Andererseits wird im K VergRG 2018 – wie schon bisher auch die Einrichtung einer Ombudsstelle für Vergabewesen geregelt: Die Ombudsstelle für Vergabewesen ist eine Servicestelle, deren Aufgabe es primär ist, in Fällen, in denen ein rechtswidriges Verhalten in einem Vergabeverfahren behauptet wird, die angefochtene Entscheidung einer Prüfung zu unterziehen und eine Stellungnahme darüber abzugeben, ob die Entscheidung des Auftraggebers rechtmäßig ist oder im Widerspruch zu Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens steht.