Mit der Kärntner Verfassungsreform 2017 wird die slowenische Volksgruppe erstmals explizit in der Landesverfassung erwähnt. Das Land bekennt sich zu seiner gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, wie sie in Kärnten in der slowenischen Volksgruppe zum Ausdruck kommt und achtet, sichert und fördert die Sprache, Kultur, Traditionen und das kulturelle Erbe. Die Verfassung sieht auch vor, dass jährlich ein Bericht über die Lage der slowenischen Volksgruppe dem Landtag vorgelegt werden muss. Der erste Bericht wurde in deutscher und slowenischer Sprache vorgelegt. Aufbauend auf den internationalen und nationalen Minderheitenschutzbestimmungen werden im Bericht die Umsetzungsmaßnahmen des Landes Kärnten zum Schutz und zur Förderung der slowenischen Volksgruppe behandelt. Darüberhinaus werden neben statistischen Daten, Informationen zur Verwendung der slowenischen Sprache vor Ämtern und Behörden, zu den topographischen Aufschriften, zum aktuellen Stand der Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, zur slowenischen Musikschule „Slovenska glasbena šola dežele Koroške“, die 2015 in das Landesmusikschulwesen integriert wurde, sowie zur Kultur- und Sportförderung geliefert.
Den Download des ersten Berichts und aller zukünftigen Berichte finden sie hier:
Archiv Bericht Zur Lager der slowenischen Volksgruppe in Kärnten