Landesfürstlicher Absolutismus und Zentralismus
Kaiser Karl VI. empfing 1728 im Klagenfurter Landhaus als letzter habsburgischer Herrscher die Erbhuldigung der Stände. Neue Protestantenverfolgungen führten 1732 zur Emigration vieler Kärntner Protestanten nach Siebenbürgen.
Zwischen 1748 und 1756 brachten die zentralistischen Verwaltungsreformen Maria Theresias auch in Kärnten die Kreiseinteilung (Villacher, Klagenfurter, Völkermarkter Kreis), womit die Macht der Stände praktisch gebrochen war.
Zwischen 1783 und 1787 wurden im Zuge der Josephinischen Kirchenpolitik auch mehrere Kärntner Klöster aufgehoben.
Nach der Revolution von 1848
Die Revolution von 1848 hatte auch Auswirkungen auf Kärnten, wo eine eigene Nationalgarde aufgestellt wurde. Der erste frei gewählte provisorische Kärntner Landtag sprach sich mit den Stimmen der Slowenen für ein ungeteiltes Land aus. Kärnten wurde wieder selbständiges Kronland mit dem Sitz der Landesregierung in Klagenfurt. Die Grundentlastung der Bauern löste die Abhängigkeit von den alten Grundherrschaften, an deren Stelle die 1849/50 eingerichteten politischen Ortsgemeinden traten. Ende März 1861 wurde in Kärnten der Landtag gewählt, mit der ersten Sitzung am 6. April begann die bis heute maßgebende Zählung der Gesetzgebungsperiode.