Neue Verordnung, Ausgangsbeschränkungen
In welchem Umkreis darf ich „zur körperlichen und psychischen Erholung“ aufhalten (etwa Spaziergehen gehen)?
Muss das in unmittelbarer Umgebung meiner Wohnung oder meines Hauses sein?
Nein, ich kann auch irgendwohin fahren, z.B. mit dem Auto.
In Massenbeförderungsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
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