Regeln für Kultur, Veranstaltungen, Museen
Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte).
Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.
Ab 7. Jänner können Kultureinrichtungen und Kinos wieder öffnen unter Einschränkungen – das ist abhängig vom Infektionsgeschehen.
Museen und Bibliotheken sind wieder geöffnet. Pflicht: Mund-Nasen-Schutz.
10 m2 pro Besucher.
Die Hochzeit im Standesamt ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind untersagt.
Die Religionsausübung ist erlaubt. Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos, wobei im Innenraum jedenfalls MNS zu tragen ist.
Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen, Mindestabstandsregel und Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden.
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