Ausgangsbeschränkungen ab 7. Dezember
Von 20 Uhr bis 6 Uhr darf man das Haus, die Wohnung, nur aus klaren Gründen verlassen:
• Arbeit
• Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
• Anderen Menschen helfen/pflegen
• Bewegung an der frischen Luft (wie bisher, Spazieren, Wandern, mit dem Hund gehen…..man kann auch mit dem Auto wohin fahren)
soziale Kontakte vermeinden, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind.
Während des Tages ist es möglich sich pro Tag mit einem anderen Haushalt zu treffen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder)
Homeoffice, wo es möglich ist, beibehalten
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