Land verlängert Betreuungsmöglichkeit
LH Kaiser hat heute die Verordnung für einen eingeschränkten Betrieb in den Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie in den Kindertagesstätten verlängert.
Der eingeschränkte Betrieb, der bis 24. April gegolten hat, soll mit der heute erlassenen Verordnung laut Kaiser bis 15. Mai sichergestellt sein, damit Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, versorgt sind. Das Land stellt damit sicher, dass alle Kinder betreut sind, unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit ihrer Eltern, ob die Arbeit im Home Office verrichtet wird, oder ob eine Betreuung zu Hause möglich ist, oder nicht.
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