Entlastung für Wirte
Entlastungspaket:
Umsatzsteuer von 20 auf 10 % gesenkt auf antialkoholische Getränke
Getränkekarten können gleich bleiben
(Senkung auf alkoholische Getränge wegen EU-Vorgaben nicht möglich)
Obergrenze von 255.000 auf 400.000 Euro bei pauschalierten Betrieben angehoben - vor allem im ländlichen Raum maßgeblich
Schaumweinsteuer abgeschafft
Aushilfskräfte - Einstellung wird erleichtert
Essensgutscheine für Mitarbeiter werden steuerlich begünstigt
weitere Details folgen
Wirtshauspaket ohne Anträge, massive steuerliche Entlastung
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