Presseaussendungen
Regierungssitzung 7 – Neue Fischotter-Verordnung beschlossen

LR Gruber: Dramatische Rückgänge bei Fischbeständen halten an – Entnahmezahlen werden erhöht, Bejagungszeitraum wird verlängert, um Fischotter-Problem in den Griff zu bekommen
Klagenfurt (LPD). Die steigende Fischotter-Präsenz in Kärnten führt zu explodierenden Schäden und teils fischleeren Gewässerabschnitten. 2018 wagte das Land einen Vorstoß und versuchte mittels Verordnung und einer gezielten Entnahme von 43 Tieren pro Jahr den Bestand zu regulieren. „Wir sind aber noch weit von einer Entspannung der Situation bei Kärntens Fischbeständen entfernt“, berichtete der für Jagd und Fischerei zuständige Landesrat Martin Gruber heute, Dienstag, in der Regierung. Dort hat er deshalb eine neue Verordnung zum Beschluss vorgelegt, durch die das Land Kärnten die Bejagung auf weitere zwei Jahre ausdehnt.
Vorausgegangen ist dieser Verordnung ein umfassendes Fischotter-Monitoring, das von der Universität Graz gemeinsam mit Wildbiologen des Landes Kärnten durchgeführt worden war. Es zeigte, dass der Bestand trotz Bejagung nicht abgenommen hat, sondern sich der Fischotter dynamisch in Kärnten ausbreitet. „Parallel dazu haben wir dramatische Rückgänge bei den Fischbeständen. Kärnten hat ein Fischotter-Problem, anders kann man das nicht ausdrücken“, so Gruber.
In der neuen Verordnung gibt es deshalb wesentliche Änderungen. „Um den Fischotter-Bestand besser regulieren zu können, werden die Entnahmezahlen erhöht und der Bejagungszeitraum wird verlängert“, gab Gruber bekannt. Künftig dürfen pro Jahr 51 Stück Fischotter entnommen werden. Der Zeitraum, in dem die Fischotter gefangen oder mit Langwaffen bejagt werden dürfen, wird um einen Monat verlängert. Die Entnahme aller Entwicklungsformen darf nun schon mit 1. November beginnen und bis Ende Februar stattfinden, die Schonzeit für führende oder tragende Fischotterfähen wird gleichzeitig von 1. März bis 31. Oktober verkürzt. Auch die Entnahmegebiete werden erweitert, da nun in der gesamten Forellen- und Äschenregion drastische, durch den Fischotter verursachte Rückgänge zu verzeichnen sind.
Eine wesentliche Neuerung betrifft das Fallwild. Es muss nun nicht mehr auf die Gesamtanzahl des freigegebenen Kontingents angerechnet werden, wie es in der 2018 beschlossenen ersten Verordnung geregelt war. Gruber sagte, diese Änderungen sollen zu einer Verbesserung der höchst angespannten Situation in Kärntens Fischbeständen beitragen. „Tierschutz hört für mich nicht an der Gewässeroberfläche auf. Der Fischotter ist und bleibt ein Raubtier und er hat das ökologische Gleichgewicht in den Kärntner Gewässern aus den Fugen gebracht. Das müssen wir in den Griff bekommen“, so Gruber.
Die Entnahme aller Entwicklungsformen des Fischotters wird ab 1.11.2020 erlaubt sein, männliche Tiere können bereits im Oktober, ab Kundmachung der Verordnung, entnommen werden. Wie bisher benötigen Jäger dafür aber eine spezielle Schulung, die in Kärnten bereits von über 200 Jägerinnen und Jägern absolviert wurde. Um das Kontingent zu überwachen, sind aufgestellte Fallen und entnommene Fischotter wie auch bisher an das Amt der Kärntner Landesregierung zu melden.
Rückfragehinweis: Büro LR Gruber
Redaktion: Wedenigg/Böhm