Presseaussendungen
Regierungssitzung 5 – Neues Kärntner Raumordnungsgesetz beschlossen
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LR Fellner: Neue Regelungen und Instrumente für Gemeinden, um Kärntens schöne Landschaft auch langfristig zu sichern und zu erhalten
Klagenfurt (LPD). Bereits seit dem Jahr 2003 gibt es Bestrebungen, ein neues Raumordnungsgesetz für Kärnten zu erlassen. Heute, Dienstag, hat der Gesetzesentwurf endlich die Regierungssitzung passiert. Als zuständiger Landesrat bedankte sich Raumordnungsreferent Daniel Fellner bei allen Beteiligten für den konstruktiven Entstehungsprozess der Regierungsvorlage und nannte im Rahmen der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung insbesondere die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, denen alles Weitere untergeordnet sei.
Fellner zitierte aus dem Gesetz: „Die natürlichen Lebensgrundlagen sind möglichst zu schützen und pfleglich zu nutzen. Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Vielfalt und die Eigenart der Kärntner Landschaft und die Identität der Regionen des Landes sind zu bewahren. Der freie Zugang zu Seen, öffentlichen Gewässern und sonstigen Naturschönheiten ist nach Möglichkeit zu sichern. Die Bevölkerung ist vor Gefährdungen durch Naturgewalten sowie vor vermeidbaren Umweltbelastungen soweit wie möglich zu schützen. Der Fortbestand einer existenzfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist durch die Erhaltung und Verbesserung der dazu erforderlichen räumlichen Voraussetzungen sicherzustellen. Die räumlichen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Tourismus sind weiterzuentwickeln. Gebiete mit nutzbaren Wasser- und Rohstoffvorkommen sind von Nutzungen freizuhalten, die eine künftige Erschließung verhindern würden.“ Weitere essentielle Themen seien die Vermeidung von Zersiedelung und der Vorrang des Gemeinwohls vor Einzelinteressen.
Es werde zwar nicht die im Vorfeld bereits heiß diskutierte Mobilisierungsabgabe geben, wohl aber diverse Instrumente für Gemeinden, um gewidmetes aber unbebautes Bauland einer Bebauung zuzuführen, so Fellner weiters. Er erwähnte in diesem Zusammenhang etwa Befristungen und Folgewidmungen, die dem Leitspruch „Grundbuch statt Sparbuch“ künftig die Attraktivität nehmen sollten. Massive Einschnitte werde es künftig auch bei Einkaufszentren (EKZ) geben. Fellner: „Neue EKZ mit mehr als 600 Quadratmetern dürfen künftig nur noch in Orts-und Stadtkernen errichtet werden.“
Zweitwohnsitze, die meistens leer stehen und deswegen die Ortsstruktur schädigen, sollen mit dem neuen Gesetz ebenfalls rigoros bekämpft werden. Erreicht werden soll das durch eine klare Abgrenzung von touristischen und Freizeit-Nutzungen. Für zweitere eine Widmung zu erhalten, wird künftig wesentlich schwieriger. Im ländlichen Bereich ist das Wohnen auf Hofstellen wie bisher möglich. Im neuen Gesetz ist auch das Weiterwohnen nach einer möglichen Auflassung der Landwirtschaft rechtlich gedeckt.
Zum Thema Rückwidmungen betonte Fellner: „Das ist kein Aufreger, es gibt im Gesetz nicht viel Neues dazu, weil beispielsweise unbebautes Bauland nach 25 Jahren schon mit der alten Rechtslage entschädigungslos rückgewidmet werden konnte.“ Ziel und Anspruch des Gesetzes sei es jedenfalls, so Fellner, „unseren Kindern und Enkelkindern das wunderschöne Land, das wir alle so lieben, zu übergeben und nicht einen raumordnungstechnischen Scherbenhaufen zu hinterlassen“.
Rückfragehinweis: Büro LR Fellner
Redaktion: Fischer/Böhm
Fotohinweis: LPD Kärnten/Krainz