Presseaussendungen
Landtag: Debatte um den Schutz der Kärntner Almen

LR Fellner und LR Gruber: Raumordnungsgesetz als wichtiges Instrument zum Schutz sensibler Natur- und Landschaftsräume - Nachhaltige Almwirtschaft muss erhalten werden
Klagenfurt (LPD). In der aktuellen Stunde der Landtagssitzung wurde heute, Donnerstag, zum Thema „Schützen wird unsere Kärntner Almen vor Zerstörung“ debattiert. Seitens des Regierungskollegiums meldeten sich LR Daniel Fellner und LR Martin Gruber zu Wort.
LR Daniel Fellner forderte in seiner Wortmeldung mehr Verantwortung von den Bürgermeistern und den Gemeinderäten ein. „Ich darf daran erinnern, dass die Genehmigung von Bauprojekten in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt“, betonte LR Fellner und zählte einige Bauprojekte auf, die in den Gemeinden umgesetzt werden sollen. „Das neue Raumordnungsgesetz wirkt der Zersiedelung entgegen und stellt den Erhalt des Landschaftsbildes sicher. Ich bin ein leidenschaftlicher Kämpfer für die Almen und werde das auch weiterhin sein – egal ob es sich um Immobilienprojekte oder Windräder handelt“, stellte Fellner klar.
LR Martin Gruber hob in seiner Wortmeldung die Bedeutung der heimischen Almen für die Landwirtschaft hervor. „Auf die rund 1.800 bewirtschafteten Almen, mit rund 50.000 Hektar Weidefläche, werden rund 63.000 Stück Vieh aufgetrieben. Die Almen werden durch die Bewirtschaftung dauerhaft erhalten, daher wird diese auch vom Land Kärnten gefördert“, sagte Gruber und forderte eine respektvolle gemeinsame Nutzung der Almen ein: „Schutz der Almen bedeutet auch, dass Erholungssuchende, Tourismus und Freizeitbetriebe respektieren, welchen nachhaltigen Beitrag die Landwirtschaft zum Erhalt der Almflächen leistet.“ Gruber betonte in seiner Wortmeldung, dass Almen wie auch andere sensible Gebiete des Landes geschützt werden müssen und verwies darauf, dass durch das neue Raumordnungsgesetz bereits ein wichtiger Schritt gelungen sei. „Unsere Almen sind nicht der Ort für Anlageobjekte von Spekulanten und müssen vor Ausverkauf geschützt werden. Wir müssen klare Spielregeln festlegen, in welchen Gebieten die touristische Erschließung stattfinden darf und welche Gebiete nicht angetastet werden, weil wir sie landschaftlich, für die Almwirtschaft und für die nächsten Generationen ohne massive Bodenversiegelung erhalten wollen“, stellte Gruber klar.
Rückfragehinweis: Büros LR Fellner/LR Gruber
Redaktion: Markus Vouk