Presseaussendungen
Coronavirus 1027: Hausärztliche Verabreichung von Omikron-Medikamenten unter klaren Richtlinien

Medikament gegen Omikron: Österr. Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) gibt Empfehlung für die Verwendung und Priorisierung in Allgemeinpraxen – Nicht jeder kann Paxlovid gegen Omikron verordnet bekommen
Klagenfurt (LPD). Schon seit geraumer Zeit können Menschen, die an der Omirkon-Virusvariante erkranken, auch in Kärnten medikamentös behandelt werden. Nun wird die Anwendung von Medikamenten ausgeweitet. So kann Paxlovid ab dieser Woche von Hausärzten zur Behandlung einer Coronaerkrankung eingesetzt werden – jedoch unter klaren Vorgaben und Empfehlungen.
„Es gibt klare Vorgaben und Empfehlungen, wer diese antivirale Substanz, also das Medikament, zur Behandlung bekommen kann. Es liegt die Empfehlung für die Priorisierung der Verabreichung vor, auch, was zu tun ist, wenn eine Versorgungsknappheit beim Medikament selbst entsteht. Während besagtes Medikament in der Apotheke auf Rezept erhältlich ist, kann bei Verordnung eines Arztes auch eine Antikörpertherapie im Krankenhaus erfolgen. Die nötigen Abläufe und Prozesse wurden von der Landessanitätsdirektion gemeinsam mit Experten der Kabeg und des Bundes aufgesetzt“, berichtet heute Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes.
Jedenfalls sei das Medikament kein Ersatz für eine Impfung, zumal die Verabreichung von Medikamenten immer reaktiv und nicht prophylaktisch erfolge. Die Empfehlung für die Verabreichung des Omikron-Medikamentes erfolgte durch die Öst. Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin und ist zugleich eine Entscheidungshilfe für Allgemeinpraxen.
Demnach sollen nur Corona-Patienten bestimmter Risikogruppen antivirale Substanzen, wie Paxlovid, vom Allgemeinmediziner verschrieben bekommen. Dazu zählen immunkompromittierte Personen, die keine Immunantwort auf die Corona-Impfung entwickelt haben, ungeimpfte Personen, die das höchste Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes aufweisen, was unter bestimmten Kriterien aber auch für geimpfte Personen gilt. Die Empfehlungen gelten weiters jeweils für Personen ab dem 65 oder 75 Lebensalter, je nach Risikofaktoren und Impfstatus.
Prinzipiell gilt jedoch auch bei der Verabreichung von Covid-Medikamenten, dass eine Entscheidung von Nutzen und Risiko für Patienten zu treffen ist, da Paxlovid, wie jedes andere Medikament auch, nicht frei von Nebenwirkungen für die Betroffenen ist und schwerwiegende Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten auftreten können.
Die Empfehlungen der ÖGAM beruhen auf Recherchen des Departements Allgemein- und Familienmedizin Karl Landsteiner Privatuni Krems. Grundlagen bilden die Empfehlungen des National Institute of Health, des Robert-Koch Institut Deutschland und der Leitlinie S2e der DEGAM.
Des weiteren sieht die Empfehlung auch einen priorisierten Einsatz der Medikamente vor, sollte es zu einer Versorgungsknappheit beispielsweise auf Grund von Lieferengpässen kommen.
Rückfragenhinweis: Landespressedienst, Gerd Kurath
Redaktion: Gerlind Robitsch