Presseaussendungen
Coronavirus 1043: Präzisierung des Landes zu noch nicht bescheidmäßig erledigten Anträgen auf Entschädigung

Bei größtem Teil der Anträge mussten Verbesserungen angefordert und Neuberechnungen durchgeführt werden – Zudem kein zusätzliches Bundes-Budget für Personalaufstockung
Klagenfurt (LPD). Vom Land Kärnten kommt eine Präzisierung bezüglich der rund 30.000 von Selbstständigen und Unselbstständigen auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz eingebrachten Anträge, die noch nicht bescheidmäßig erledigt sind. Aufgekommen ist diese Thematik vor einigen Tagen bei einer parlamentarischen Anfrage an Gesundheitsminister Johannes Rauch.
Von Beginn der Pandemie bis Mitte Februar 2022 sind in den Kärntner Bezirksverwaltungsbehörden ca. 42.300 Anträge von Selbstständigen und Unselbstständigen auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz eingelangt. 2.289 davon wurden von den Antragsstellenden zurückgezogen und 10.723 sind bescheidmäßig erledigt worden, gibt Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes heute, Freitag, bekannt.
„Laut Rückmeldung der zuständigen Behörden mussten beim größten Teil der Anträge Verbesserungen angefordert und Neuberechnungen durchgeführt werden. Es fehlten u.a. wichtige Unterlagen oder es waren bestimmte Informationen, wie Härtefallfondsleistungen oder Versicherungsleistungen, nicht angegeben oder falsch berechnet. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mussten zahlreiche Telefonate geführt oder ergänzende Daten erhoben werden“, gibt Kurath einen Grund für die längeren Bearbeitungszeiten an.
Ein weiterer Grund sei, dass seitens der Bundesregierung kein zusätzliches Budget für die Personalaufstockung zur Verfügung gestellt wurde. So habe man die fehlenden zeitlichen und personellen Ressourcen gegenüber dem zusätzlichen Mehraufwand pro Antrag nicht kompensieren können. „Dazu kommt, dass sich im kurzen Zeitraum Dezember 2021 bis Jänner 2022 durch den massiven Anstieg an Neuinfektionen auch die Summe an Anträgen für abgesonderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter massiv erhöht hat. Vorrangiges Ziel der Bezirksverwaltungsbehörden ist es außerdem gewesen, Infizierte möglichst zeitgerecht abzusondern", streicht Kurath mit Hinweis auf die umfangreichen Aufgabengebiete der Bezirksverwaltungsbehörden hervor. Eine Prognose, bis wann die eingelangten Anträge vollständig abgearbeitet sind, könne nicht abgegeben werden, da täglich neue Anträge bei den Behörden eingebracht und auch bescheidmäßig erledigt werden.
Rückfragehinweis: Landespressedienst (nur für Medienanfragen)
Redaktion: Markus Böhm