FÖRDERUNG
Das Land Kärnten vergibt je drei Zuerkennungen in den Kategorien Bachelorarbeit, Diplom- oder Masterarbeit und Dissertation.
DOTIERUNG
- Bachelorarbeit: drei Förderungen à € 300,--
- Diplom- od. Masterarbeit: drei Förderungen à € 600,--
- Dissertation: drei Förderungen à € 1.500,--
THEMEN
Grundsätzlich sind Digitalisierungsthemen aus allen akademischen Disziplinen möglich - auch unter dem Aspekt der gesellschaftlichen Auswirkungen, wie z.B. Digitale Geschäftsprozesse, Automatisierungstechnik, 5G, eGovernment, Internet of Things, Robotik, Künstliche Intelligenz, Drohneneinsatz, eTourismus, eLearning, Smart Home, Smart Regions, Digital Divide, Datenschutz oder dgl.
BEWERTUNGSKRITERIEN
Die Bewertungskriterien zur Auswahl der Begünstigten sind folgende:
- Qualität der wissenschaftlichen Arbeit hinsichtlich der Einhaltung wissenschaftlicher Standards
- Bedeutung der Erkenntnisse zur Lösung von Herausforderungen für das Bundesland Kärnten (Demographischer Wandel, Kärnten als Wirtschafts-, Bildungs-, Forschungs- und Technologiestandort etc.)
- Innovationsgrad der Erkenntnisse.
ANFORDERUNGEN
Die Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten im Bereich Digitalisierung richtet sich an alle Studierenden von Kärntner Hochschuleinrichtungen, die eine inhaltlich entsprechende wissenschaftliche Abschluss¬arbeit mit der Beurteilung „Sehr gut“ und „Gut“ verfasst haben.
Die BewerberInnen müssen Staatsangehörige der Europäischen Union sein.
Die wissenschaftliche Arbeit muss im Jahr 2019 bzw. bis zum Ende des Calls abgeschlossen und von den BetreuerInnen bewertet worden sein (d.h. Abschluss der Arbeit im Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 15. Oktober 2020).
Ausgenommen von Einreichungen sind jene Studierende, die für dieselbe Arbeit bereits ein anderes Stipendium des Landes Kärnten erhalten haben.
BEURTEILUNG
Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet eine Fachjury, bestehend aus acht ExpertInnen aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Verwaltung.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:
- Lebenslauf
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Abgeschlossene akademische Abschlussarbeit (in Gesamtlänge)
- Executive Summary der Arbeit (max. 5 Seiten)
- Bewertung der Arbeit durch die BetreuerInnen an der jeweiligen Hochschule
- Gutachten der BetreuerInnen
ENDE DER BEWERBUNGSFRIST
Förderanträge können bis 15. Oktober 2020, 12 Uhr gestellt werden
VERLEIHUNG DES STIPENDIUMS
Die Förderungen werden voraussichtlich im November 2020 verliehen werden.
DOWNLOAD: ANTRAGSFROMULAR UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Weitere Informationen zum Thema Digitalisierung: https://www.kaernten-digital.at/
Die erforderlichen Unterlagen sind nach Möglichkeit per Email oder sonst am Postweg an folgende Adresse zu richten:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 1 – Landesamtsdirektion
Strategische Landesentwicklung
Arnulfplatz 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Frau Jutta Tomintz
Tel. 050 536-10145
Email: abt1.strale@ktn.gv.at