Kehrtarife
Grundsätzlich ist der Rauchfangkehrer für die Reinigung der Rauchfänge (Abgasfänge) von der Sohle bis zur Mündung der Poterien (Verbindungsstück zwischen Ofen und Kamin) und Rauchkanäle verantwortlich. Bei allen Anlagen, die vom Rauchfangkehrer zu reinigen sind, ist er auch dafür verantwortlich, dass die Reinigungsfristen eingehalten werden. Wieviel der Rauchfangkehrer für welche Leistung verrechnen darf, ist durch die Verordnung des Landeshauptmannes geregelt.
Rauchfangkehrer-Höchsttarife
Ansuchen um Kehrfristverlängerung
Für selten genutzte Rauchfänge kann ein Ansuchen an den Bürgermeister auf Verringerung der Anzahl der Reinigungen gestellt werden. Dieser kann zustimmen wenn, nach Anhörung eines Rauchfangkehrers, dadurch keine Gefährdung zu erwarten ist.
Abmeldung Sommerkehrung
Werden Feuerungsanlagen in der Zeit vom 01. Juni bis 30. September nicht benützt, muss der Nützungsberechtigte den Rauchfangkehrer bis 30. April schriftlich davon informieren. In diesem Zeitraum werden dann keine Reinigungen vorgenommen.