Kärnten verfügt über viele Naturjuwele. Besonders herausragende können als Schutzgebiete ausgezeichnet werden. Es gibt weltweit eine Vielzahl an unterschiedlichen Schutzgebietskategorien mit unterschiedlichen Schutzinhalten und Zielsetzungen. Im Wesentlichen lassen sich zwei Arten von Schutzgebieten unterscheiden: Zum Einen solche, die auf Basis einer rechtlichen Grundlage eingerichtet werden (in Kärnten wären dies auf Basis des Kärntner Naturschutzgesetzes 2002 z.B. Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, besonders geschützte Höhlen, Europaschutzgebiete oder auf Basis des Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetzes der Nationalpark und der Biosphärenpark) und zum Anderen solche, die eine Auszeichnung in Form eines Prädikats bzw. Gütesiegels darstellen (z.B. Ramsar-Gebiet, Biogenetisches Reservat).
Weiterführende Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und geografischer Verbreitung kann man online z.B. unter folgenden Links abrufen:
Kärntner Naturschutzgesetz 2002
Kärntner Tierartenschutzverordnung
Kärntner Pflanzenartenschutzverordnung
Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz 2019 – K-NBG 2019
Natura 2000 in Kärnten
Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 1.1.1995 verpflichtete sich die Republik Österreich unter Anderem zur Umsetzung des europaweit kohärenten Netzwerkes von Schutzgebieten, des so genannten Natura 2000 Netzwerkes. Die Umsetzung des EU-Naturschutzes obliegt kompetenzrechtlich den Bundesländern.
Die Verpflichtung für EU-Mitgliedstaaten zur Ausweisung von Natura 2000-Schutzgebieten geht auf die beiden EU-Naturschutzrichtlinien, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (RL 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) (kurz: FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (RL 79/409/EWG; aktuelle Fassung 2009/147/EG) zurück. Ziel dieser Richtlinien ist es, wildlebende Arten, deren Lebensräume und durch die Errichtung eines europaweiten Schutzgebietsnetzwerks „Natura 2000“ die grenzüberschreitende Vernetzung dieser Lebensräume und Arten zu sichern und zu schützen. Österreich ist somit seit dem EU-Beitritt 1995 dazu verpflichtet, eine nationale Liste über Gebiete, mit entsprechenden Vorkommen von natürlichen Lebensraumtypen oder Arten an die Europäische Kommission (EK) zu übermitteln. Die EK überprüft sodann nach bestimmten Kriterien die vorgeschlagene nationale Gebietsliste und integriert diese bei positiver Beurteilung in eine EU-weite Liste (das sind die so bezeichneten „Gebieten von gemeinschaftlichem Interesse“). In weiterer Folge sind diese Natura 2000-Gebiete (Gebieten von gemeinschaftlichem Interesse) so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von sechs Jahren, als Europaschutzgebiete zu verordnen (in der Richtlinie als „Besondere Schutzgebiete“ bezeichnet).
In Kärnten gibt es derzeit 72 Natura 2000-Gebiete, wovon bis dato 47 als Europaschutzgebiet verordnet sind.
Gebietscode Name des Gebietes
AT2101000 Nationalpark Hohe Tauern, Kärnten I
AT2102000 Nockberge
AT2103000 Hörfeld
AT2104000 Sablatnigmoor
AT2105000 Vellacher Kotschna
AT2106000 Mussen
AT2107000 Stappitzer See und Umgebung
AT2108000 Inneres Pöllatal
AT2109000 Wolayer See und Umgebung
AT2110000 Großedlinger Teich
AT2111000 Völkermarkter Stausee
AT2112000 Villacher Alpe (Dobratsch)
AT2113000 Flachwasserbiotop Neudenstein
AT2114000 Obere Drau
AT2115000 Hochmoor bei St. Lorenzen
AT2116000 Görtschacher Moos – Obermoos
AT2117000 Turnersee
AT2118000 Gail im Lesachtal
AT2119000 Gut Walterskirchen
AT2120000 Schütt-Graschelitzen
AT2121000 Höfleinmoor
AT2122000 Ratschitschacher Moor
AT2123000 Möserner Moor
AT2124000 Untere Lavant
AT2125000 Reifnitzbach
AT2126000 Tiebelmündung
AT2127000 Fronwiesen
AT2128000 Kalk-Tuffquellen Völkermarkter Stausee
AT2129000 Nationalpark Hohe Tauern, Kärnten II
AT2130000 Lendspitz-Maiernigg
AT2131000 Mannsberg-Boden
AT2132000 Hainsche Moor
AT2133000 Guntschacher Au
AT2134000 Mittagskogel
AT2135000 Kalktuffquellen Lappenbach
AT2136000 Gelbe Alpenrose in Lendorf
AT2137000 Griffner Schlossberg
AT2138000 Gurkmündung
AT2139000 Grünspitz-Streifenfarn in Radenthein
AT2140000 Millstätter See - Süd
AT2141000 Watzelsdorfer Moos
AT2142000 Ziegelteich bei Hörtendorf
AT2143000 Lanzendorfer Moor
AT2144000 Gutschen
AT2145000 Motschulagraben
AT2146000 Penkensee
AT2147000 Lichtegg bei Knappenberg
AT2148000 Krampelgraben bei Höhenbergen
AT2149000 Schlosspark Krastowitz
AT2150000 Leonstein
AT2151000 Finkensteiner Moor
AT2152000 Moor bei St. Margarethen
AT2153000 Ebenthaler Schlucht
AT2154000 Kosiak
AT2155000 Tiffen
AT2156000 Michaelergraben
AT2157000 Ingolsthal
AT2158000 Ossiacher Tauern
AT2159000 Garnitzenklamm
AT2160000 Sattnitz-Ost
AT2161000 Kronhofgraben
AT2162000 Trögerner Klamm
AT2163000 In der Laka
AT2164000 Rosegger Drauschleife und Umgebung
AT2165000 Koschuta
AT2166000 Kokra
AT2167000 Tscheppaschlucht - Ferlacher Horn
AT2168000 Kirchbachgraben
AT2169000 Kleinobir
AT2170000 Wunderstätten
AT2171000 St. Martiner Moor
AT2172000 Moore am Ossiacher Tauern
In den vorhandenen 72 Natura 2000-/Europaschutzgebieten sind derzeit 48 Lebensraumtypen gemäß Anhang I FFH-Richtlinie, 156 Vogelarten (Brut- und Zugvögel) gemäß Vogelschutz-Richtlinie und 66 Arten gemäß Anhang II FFH-Richtlinie bekannt. Diese 66 Arten verteilen sich folgendermaßen:
Amphibien 2
Fische 14
Wirbellose 25
Säugetiere 13
Pflanzen 12
Die Gebietsfläche aller Natura 2000-Gebiete beträgt rund 74.913ha; das sind ca. 6,84% der Landesfläche Kärntens. In Österreich gibt es 350 Natura 2000-Gebiete (d.s. rd. 12.891km²), was rund 15,4% der österreichischen Landesfläche ausmacht. Der EU-Durchschnitt bezogen auf die Landfläche (ohne marine Gebiete) liegt bei rund 18,00% (https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/dashboards/natura-2000-barometer).
Das Natura 2000-/Europaschutzregime unterscheidet sich von den klassischen Naturschutzgebieten: Während in Naturschutzgebieten ein definierter Schutz innerhalb eines definierten Bereiches (Schutzgebietsgrenze) vollflächig gegeben ist, zielt die Erhaltung und der Schutz in einem Natura 2000-/Europaschutzgebiet auf das Vorkommen bestimmter Arten und Lebensräume ab. So können sich z.B. Schwerpunkte des Verbreitungsgebietes von Tierarten innerhalb eines Gebietes saisonal etwa aufgrund entwicklungsbiologischer Gegebenheiten aber auch im Laufe der Jahre aufgrund sich ändernder Habitatausstattungen örtlich verschieben.
Kärnten kann mit einigen Besonderheiten aufwarten, welche es österreichweit nur hier und zum Teil nur sehr kleinräumig anzutreffen sind. Beispielsweise die in den Felsregionen der Karnischen Alpen vorkommende Pflanzenart, genannt Schopfige Teufelskralle (Physoplexis comosa). Das Biegsame Nixenkraut (Najas flexilis), eine Unterwasserpflanze der Süßgewässer, galt in Österreich als verschollen. Sie wurde im Jahre 2002 im Millstäter See wiederentdeckt. Die Karawanken beherbergen viele Pflanzen- und Tierarten, die für die Mittelmeerregion typisch sind und hier ihre nördlichste Verbreitung haben. Dazu gehören z.B. die Zois-Glockenblume (Campanula zoysii) und der Karawanken-Mohrenfalter (Erebia calcaria). Bekannt ist auch die „Wunderblume von Lendorf“ auch Gelbe Azalee (Rhododendron luteum) genannt. Die nächsten bekannten Vorkommen dieser Pflanze befinden sich in Slowenien und der östlichen Ägäis. Die Villacher Alpe ist Heimat des verschollen geglaubten Goldstreifigen Prachtkäfers (Bubrestis splendens), der erst in jüngerer Vergangenheit wiederentdeckt werden konnte.
Einzigartig für Österreich ist auch die Schaffung eines Natura 2000-Feuchtgebietes wie dies im Bereich Tiebelmündung - Bleistätter Moor umgesetzt wurde. Hier hat sich seit 2016 ein Hotspot der Wasservogelwelt entwickelt. https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-8/bleistaetter-moor
Natura 2000-Gebietsmanagementpläne:
Das Land Kärnten erstellt bei Bedarf so genannte Gebietsmanagementpläne. Ein solcher Gebietsmanagementplan ist ausschließlich freiwillig und keine rechtlich verbindliche Festlegung. Er ist das geeignete Instrument, um gegebenenfalls über allfällig notwendig erscheinende Maßnahmen zu beraten, welche ihre Umsetzung in einem beiderseitig freiwilligen Vertragsnaturschutz haben könnten. Selbstverständlich müssen im Zuge dessen die GrundeigentümerInnen bzw. BewirtschafterInnen, Interessensvertretungen und Gemeinden in die Erstellung eines solchen Gebietsmanagementplanes eingebunden sein.
Downloads
Managementplan_ESG_Untere_Lavant
Plan1_ist-Zustand_Biotoptypen_FFH-Lebensraeume
Plan2_Ist-Zustand Tierarten_Anh_II_IV_FFH_Anh_I_VSRL
Weitere Informationen beim
Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 8 – Umwelt, Energie und Naturschutz,
Unterabteilung Naturschutz und Nationalparkrecht,
Flatschacher Straße 70,
9020 Klagenfurt a.W.,
E-Mail: abt8.naturschutz@ktn.gv.at