Die Aufgabenbereiche der Schifffahrtsbehörde ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden rechtlichen Vorschriften:
- Schifffahrtsgesetz 1997
- Seen- und Fluss-Verkehrsordnung
- Schiffsführerverordnung
- Schifffahrtsanlagenverordnung
- Schiffstechnikverordnung
- Seeschifffahrtsgesetz
- Jachtzulassungsverordnung
- Verordnung, mit der die Schifffahrt auf Kärntner Seen geregelt wird
- Verordnung, mit der auf Kärntner Seen Sperrgebiete zur Ausübung des Wasserschisportes festgelegt werden
- Schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf den Kärntner Flüssen
Wir sind für sie sachlich zuständig, wenn sie:
- ein Motorboot zur Binnenschifffahrt zulassen wollen;
- ein Schiff zur Seeschifffahrt zulassen wollen;
- ein Schiffsführerpatent oder Kapitänspatent für Binnengewässer erwerben wollen;
- ein Schifffahrtsgewerbe ausüben wollen;
- Schiffsführer ausbilden wollen.
Wir sind sachlich nicht zuständig, wenn sie:
- Ausflüge auf Fahrgastschiffen buchen wollen.
- Bojen setzen wollen (bitte wenden Sie sich an die Österreichischen Bundesforste);
- ein Kapitänspatent oder ein Schiffsführerpatent für den Bodensee, für Wasserstraßen oder zur Seeschifffahrt erwerben wollen;
- eine Schifffahrtsanlage errichten wollen (bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft);