Kraftfahrrecht und Verkehrsrecht
Telefon: 050 536-17053
E-Mail: abt7.verkehrsrecht@ktn.gv.at
Themenbereiche
Führerscheingesetz - Allgemein
Führerscheingesetz - Ausländischer Führerschein
Führerscheingesetz - Duplikat, Namens-/Adressänderung, Wiedererteilung
Führerscheingesetz - Fahrprüfung
Führerscheingesetz - Lenkberechtigung
Kraftfahrrecht - Beförderung von Kindern am Beifahrersitz
Kraftfahrrecht - Begutachtungen
Kraftfahrrecht - Blaulichtbewilligung
Kraftfahrrecht - Fahrlehrer/Fahrschullehrerberechtigung
Kraftfahrrecht - KFZ-Abmeldung
Kraftfahrrecht - Namens- u. Adressänderung, Standortwechsel des KFZ
Kraftfahrrecht - Sondertransporte
Kraftfahrrecht - Verlust/Diebstahl des Kennzeichens
Kraftfahrrecht - Winterreifen- und Schneekettenmitnahmepflicht
Kraftfahrrecht - Zulassung und Kennzeichen
Straßenverkehrsordnung - Allgemein
Straßenverkehrsordnung - Ausnahme von Fahrverboten und Erlassen von Verordnungen
Straßenverkehrsordnung - Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
Straßenverkehrsordnung - Fahrverbotskalender (Ferienreiseverordnung)
Straßenverkehrsordnung - Nachtfahrverbot
Straßenverkehrsordnung - Rettungsgasse
Straßenverkehrsordnung - Sportliche Veranstaltungen auf Straßen
Straßenverkehrsordnung - Straßenaufsichtsorgane
Verkehrsgewerbe - Berufskraftfahrer Qualifikation
Verkehrsgewerbe - Güterbeförderung
Verkehrsgewerbe - Personenbeförderung
Technisches Kraftfahrwesen
Telefon: 050 536-19112
E-Mail: abt9.kfz@ktn.gv.at
ANMERKUNG:
Für die Fahrzeuggenehmigung ersuchen wir um Einhaltung folgender Regeln:
- Parteien haben beim Betreten und während des Aufenthalts der KFZ-Prüfstelle in Klagenfurt sowie allen Bereichen der Bezirksaußenstellen ZWINGEND eine FFP2-MASKE zu tragen!
- Das Fahrzeug ist vor dem Einfahrtstor abzustellen. Der Lenker hat beim Fahrzeug zu bleiben. Halten Sie bitte auch den erforderlichen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen ein.
- Einfahrt/Eingang in die Halle nur einzeln und erst nach Aufforderung
- Kein Betreten des Bürogebäudes!
- Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes ist den Anordnungen des Prüfpersonals unbedingt Folge zu leisten.
Themenbereiche
Technisches Kraftfahrwesen - 10km/h Bescheinigung
Technisches Kraftfahrwesen - Änderungen an Fahrzeugen (§33 KFG)
Technisches Kraftfahrwesen - Einzelgenehmigungen
Technisches Kraftfahrwesen - Ermächtigungen gem. §57a KFG
Technisches Kraftfahrwesen - Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubis-Dateneingabe
Technisches Kraftfahrwesen - Gefahrgutangelegenheiten
Technisches Kraftfahrwesen - KFZ-Prüfstellen im Bundesland Kärnten
Technisches Kraftfahrwesen - Mobiler Prüfzug
Technisches Kraftfahrwesen - Überprüfung an Ort und Stelle gem. §58 KFG (Technische Kontrolle)
Technisches Kraftfahrwesen - Bummelzüge
Technisches Kraftfahrwesen - Tieferlegungen